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Fischereiausschuss stimmt Sonderstatus für Krabbenfischern zu

Europaministerin Birgit Honé: Niedersachsens Einsatz hat sich gelohnt


Berlin/Brüssel. Der Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments hat dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, den Krabbenfischern ab 2019 eine über drei Jahre gestaffelte Ausnahmeregelung beim Anlandegebot für quotierte Fischarten zu geben. „Damit haben wir eine weitere Hürde genommen. Ich freue mich sehr, dass sich unser Einsatz für die Krabbenfischer gelohnt hat“, sagte Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, am (heutigen) Freitag in Berlin.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht für die Krabbenfischer ab 2019 eine über drei Jahre gestaffelte Ausnahmeregelung beim Anlandegebot für quotierte Fischarten vor. „Die Krabbenfischer haben mit dieser Regelung mehr Zeit, ihre Existenz zu sichern und langfristig zu planen“, so Honé. Die vorgeschlagene Regelung bezieht sich auf die Fischerei in der Nordsee; für Niedersachsen relevant ist insbesondere die Ausnahmeregelung für Krabbenfischer. „Der Sonderstatus für unsere Krabbenfischer ist nun in greifbarer Nähe. Bis Ende Dezember muss noch der Ministerrat zustimmen, damit die Ausnahmeregelung rechtskräftig wird.“

Die niedersächsischen Krabbenfischer sehen sich durch das ab 2019 in der gesamten EU geltende Anlandegebot für quotierte Fischarten in ihrer Existenz bedroht. Diese Verpflichtung schreibt den Fischern vor, den Beifang mit an Land zu bringen. Die Krabbenfischer argumentieren, dass ihre Fangmethode wenig Beifang mit sich bringe, damit geschützte Fischarten schone und die Anlandeverpflichtung eine Härte darstelle. Auf Vermittlung von Ministerin Honé empfing Jürgen Müller, Kabinettschef des EU-Kommissars für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, Karmenu Vella, eine Delegation niedersächsischer Krabben-fischer in Brüssel um ihr Anliegen vorzutragen. Zudem folgte Kabinettschef Müller der Einladung der Ministerin, sich im Rahmen ihrer Sommerreise auf einem Krabbenkutter gemeinsam über die Arbeit der Krabbenfischer zu informieren.

Hintergrund:

Die 2013 in Kraft gesetzte Grundverordnung 1380/2013 zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) in der EU beinhaltet im Artikel 15 auch das sogenannte Anlandegebot für Fischarten, die so rar sind, dass sie vor Überfischung geschützt werden sollen. Man spricht auch vom „Rückwurfverbot“, weil nach Ansicht des Juristischen Dienstes der Kommission auch Beifänge abseits der eigentlichen Zielfischerei (in der Krabbenfischerei die Nordseegarnele) an Land zu bringen sind. Wann immer solche Arten gefischt werden, sind sie nach Lesart des Juristischen Dienstes zu registrieren und anzulanden. Jeder derartige Fang soll auf zuvor jährlich festgelegte Gesamtfangmengen angerechnet werden. Ist die Grenze erreicht, darf diese Fischart nicht weiter befischt werden.

Diese Regelung ist in der EU stufenweise in Kraft getreten. Ende dieses Jahres läuft die letzte Übergangsphase ab: Ab Januar 2019 gilt die Anlandepflicht EU-weit. Damit ist dann endgültig untersagt, auch unerwünschten Beifang über Bord zu werfen. Die GFP fügt sich damit in die Reihe der Instrumente ein, mit denen die Nachhaltigkeitsziele der EU erreicht werden sollen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.11.2018

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