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Krabbenfischer können aufatmen: Sie erhalten Ausnahmen vom EU-weiten Anlandegebot für quotierte Fischarten

Auf diese Nachricht haben Niedersachsens Krabbenfischer gewartet: Nach Informationen der Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union werden auch die EU-Mitgliedstaaten (im Ministerrat) den von der EU-Kommission Mitte Oktober dieses Jahres vorgeschlagenen Ausnahmen vom Anlandegebot für quotierte Fischarten zustimmen. Zuvor hatte Ende November bereits der Fischereiausschuss des EU-Parlaments den Rechtsakt samt Ausnahmen gebilligt. Damit bleiben die Krabbenfischer zunächst für drei Jahre von der Verpflichtung befreit, ihren Beifang mit an Land bringen zu müssen.

Europaministerin Birgit Honé zeigte sich von dieser Nachricht sehr erfreut: „Unser Einsatz der vergangenen Monate für unsere Krabbenfischer hat sich gelohnt. Ich bin sehr froh, dass sie für die nächsten Jahre Planungssicherheit haben. Das nächste Ziel muss sein, die Ausnahmegenehmigung zu verstetigen.“

Die Krabbenfischer hatten argumentiert, dass ihre Fangmethode wenig Beifang mit sich bringe, damit geschützte Fischarten schone und die Anlandeverpflichtung eine Existenz bedrohende Härte darstelle. Die Landesregierung hatte die Position der Krabbenfischer in Gesprächen mit Vertretern der EU-Kommission mit Vehemenz vertreten.

Das Einverständnis von Rat und Parlament ist in diesem Gesetzgebungs-Procedere notwendig. Beide Institutionen hatten zwei Monate für die Prüfung des Rechtsakts Zeit. Nun reichen die verbleibenden Wochen aus, damit fristgerecht zum EU-weiten Inkrafttreten des Anlandegebots am 1. Januar 2019 die Ausnahmeregelung für die Krabbenfischerei als Rechtsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden kann. Durch Gespräche, Briefe und Besuche in Brüssel und Niedersachsen mit EU-Parlament und Kommission hatte niedersächsische Politik immer wieder auf die Dringlichkeit hingewiesen.

Bei Berücksichtigung bestimmter Margen bleibt die Krabbenfischerei somit vorerst drei Jahre lang von aus ihrer Sicht unverhältnismäßig hohem bürokratischen Aufwand wie Logbuch-Einträgen und Kontrollen verschont. Zugleich wird es in dieser Zeit unumgänglich sein, mit entsprechendem Daten- und Zahlenmaterial die Berechtigung für den Sonderstatus zu belegen, damit die Krabbenfischerei mittel- oder gar langfristig vom Anlandegebot ausgenommen bleiben kann.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2018

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