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Rede von Ministerin Birgit Honé zu TOP 64 – Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

(Antrag aller Länder)

Anrede,

Rund 1.400 Seiten „Handels- und Partnerschaftsabkommen“ zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich liegen seit Heiligabend vor uns. Und seit dem
1. Januar findet das Abkommen bereits vorläufige Anwendung.

Es ist ein Abkommen sehr eigener Art

· es ist kein herkömmliches Freihandelsabkommen, das unseren Binnenmarkt einem weit entfernten Wirtschaftsraum öffnet

· und es ist kein klassisches Assoziierungsabkommen, das einen EU-Beitritt vorbereiten oder zumindest eine Annäherung an die EU versuchen soll.


Nein, tatsächlich sucht ein ehemaliger EU-Mitgliedstaat größtmögliche Distanz – und steigt aus Binnenmarkt, Zollunion und vielen weiteren Politikfeldern aus. Vor unseren Augen findet eine historisch einmalige Desintegration und eine Abkehr von zuvor gemeinsam definierten Werten und Zielen statt, und dies im Angesicht ganz anderer globaler Herausforderungen für Europa.

Anrede,

aber das Schlimmste, ein harter Brexit mit einem in weiten Teilen ungeregelten Szenario konnte in letzter Sekunde abgewendet werden. Positiv ist zu sehen, dass es die EU geschafft hat, bis zum Ende mit einer Stimme zu sprechen und sich, wenn es darauf ankam, für die Belange der einzelnen Mitgliedstaaten stark zu machen.

Diese Einheit wird uns auch künftig abverlangt werden. Um ein aktuelles Beispiel zu nennen: Die EU muss auch künftig den Friedensprozess auf der Irischen Insel unterstützen. Deshalb darf das Nordirlandprotokoll nicht angetastet werden, schon gar nicht ohne Zustimmung unseres Partners, der Republik Irland.

Dass nicht alles Gold ist, was glänzt, und dass das Abkommen viele Schwachstellen hat, wird in der Beschlussvorlage klar angesprochen. Die Stichworte „Ausstieg aus Erasmus“, „Erbringung von Dienstleistungen“ und „Fischerei“ seien hier beispielhaft genannt. Weil die Fischerei für Niedersachsen eine spezielle Bedeutung hat, begrüße ich es hier ausdrücklich, dass sie im Entwurf der Brexit-Anpassungsreserve explizit genannt ist. Ich gehe davon aus, dass die Fischerei zumindest finanziell und anteilig für die reduzierten Fangmöglichkeiten entschädigt werden wird.

Anrede,

Von zentraler Bedeutung ist auch, dass die Standards nicht nur eingefroren sind, sondern dass es auch in der Zukunft keinen Unterbietungswettbewerb um höhere Standards geben wird.

Das Szenario eines „Singapur an der Themse“ darf es auch in 20 Jahren nicht geben.

Problematisch ist der Umgang mit dem Europäischen Parlament. Zuerst wurde es – und wir kennen die guten Gründe – vor der vorläufigen Inkraftsetzung des Abkommens nicht einbezogen.

Sodann wurde es unter den Druck einer völlig unüblichen und zu kurzen Zweimonatsfrist gesetzt, die seriöserweise kaum einzuhalten ist. Im Beschlussentwurf zum noch ausstehenden Abschluss des Abkommens heißt es nun, das Parlament werde – ich zitiere – „gegebenenfalls auch“ unterrichtet.

Dabei zeigt doch unsere Erfahrung mit Freihandelsabkommen und mit dem Brexit, wie sehr das Abkommen auf die demokratische Legitimation und Kontrolle angewiesen ist, die nur ein Parlament bereitstellen kann.

Wie geht es nun weiter? Das Abkommen bietet zahlreiche Kündigungs-, Teilkündigungs- und Aussetzungsklauseln. Eine vertraglich verankerte Revisionspflicht nach fünf Jahren kommt hinzu. Heute kann wohl keine und keiner verlässlich sagen, ob Heiligabend der Startschuss für eine weitere Desintegration oder für einen politischen und wirtschaftlichen Neuanfang gefallen ist. Es kommt darauf an, wie das Abkommen gelebt und politisch begleitet wird.

Anrede,

Gerade weil es sich bei dem Abkommen um ein „lebendes Instrument“ handelt, sollten auch wir im Bundesrat die Implementierung und Fortentwicklung regelmäßig überprüfen. Dazu werden wir auch künftig auf die gute Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bauen.

Und ich darf mich in diesem Zusammenhang für den wirklich ausgezeichneten Austausch in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bedanken und auch Herrn Staatsminister Roth, der jederzeit für die Belange und Fragen der Länder rund um den Brexit ansprechbar war.

Daneben kommt es aber gerade auf uns an, den zivilgesellschaftlichen Austausch weiter zu fördern.

Schon aus eigenem Interesse können wir uns keinen Rückschritt bei Internationalität, Interkulturalität und Vielsprachlichkeit erlauben.

Das betrifft zum einen den Austausch mit unseren verbleibenden 26 Partnerländern der EU, zum anderen aber eben auch den mit dem Vereinigten Königreich:

Wir bleiben Nachbarn, Englisch bleibt die Weltsprache des 21. Jahrhunderts und unsere historischen Wurzeln reichen weit vor den EU-Beitritt 1973 zurück.

Das betrifft uns Niedersachsen mit Blick auf die lange gemeinsame Geschichte – so verdankt unser Land seine Gründung dem Vereinigten Königreich – in besonderer Weise.

Jetzt kommt es auf uns an, nicht nachzulassen bei Städtepartnerschaften, Schüler- und Studierendenaustausch, beim Sport, den Künsten, dem Wissenschaftsaustausch und in vielen weiteren Bereichen.

Unsere Hand muss und wird ausgestreckt bleiben – über den Ärmelkanal hinweg!

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.02.2021

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