Niedersachsen klar Logo

893. Sitzung des Bundesrates am 02. März 2012

Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:


TOP 1
Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)
BR-Drs. 65/12

TOP 2
Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
BR-Drs. 667/12

TOP 8
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei Paaren mit Kinderwunsch (Kinderwunschförderungsgesetz - KiwunschG)
- Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Thüringen -
BR-Drs. 478/11

TOP 9
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung
(…StrRÄndG)
- Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen -
BR-Drs. 26/12

TOP 10
Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
- Antrag der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz -
BR-Drs. 95/12

TOP 13
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
BR-Drs. 31/12

TOP 20a)
Jahresgutachten 2011/12 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
BR-Drs. 725/11
in Verbindung mit
TOP 20b)
Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bundesregierung
BR-Drs. 28/12

TOP 28
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. … über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems
BR-Drs. 834/11

TOP 33
Fragen an die Bundesregierung zur Griechenlandhilfe, zum ESM, zum Fiskalpakt und zur Änderung des Artikels 136 AEUV
- Vorlage des Landes Baden-Württemberg -
BR-Drs. 100/12

TOP 36
Entschließung des Bundesrates zur Erstellung eines Gesamtkonzepts zum Schutz deutschflaggiger Schiffe vor Piratenangriffen
- Antrag des Landes Niedersachsen -
BR-Drs. 98/12


Zu TOP 1
Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)
BR-Drs. 65/12

Wesentlicher Inhalt:
Mit dem Gesetz soll die Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung modernisiert und damit die Aufgabenerledigung durch umfassende Bündelung effizienter gestaltet werden. Hierzu wird in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ein Bundesträger als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts errichtet, der Träger der gesamten landwirtschaftlichen Sozialversicherung (Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung) wird. Der Bundesträger soll die Bezeichnung "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" tragen. Die bisherigen regionalen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Träger für den Gartenbau und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung werden in den neuen Bundesträger eingegliedert. Der Bundesträger wird zweistufig organisiert. Aufgaben werden sowohl auf Bundesebene (Hauptverwaltung) als auch auf regionaler Ebene (Geschäftsstellen) wahrgenommen. Neben der Errichtung eines Bundesträgers als eine nachhaltige Anpassung der Organisationsstrukturen an den fortschreitenden Strukturwandel in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung regelt das Gesetz für den Bereich der Alterssicherung der Landwirte einen bestehenden Anpassungsbedarf beim Erfordernis der Hofabgabe. Hierzu wird die im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte geregelte Hofabgabe als Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus dieser Alterssicherung modifiziert. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 16. Dezember 2011 im Wesentlichen mit den Stimmen Niedersachsens eine Stellungnahme beschlossen. Mit dieser Stellungnahme sollte erreicht werden, dass die Funktionsfähigkeit gewährleistet und die Qualität der Versichertenbetreuung so weitgehend wie möglich erhalten bleibt. Dies sollte durch eine dekonzentrierte Organisationsstruktur mit Kompetenzen vor Ort erreicht werden. Durch Bereitstellung von zusätzlichen Bundesmitteln sollte diese Neuordnung flankiert werden. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz in seiner Sitzung am 9. Februar 2012 in geänderter Fassung angenommen. Dabei sind die Vorschläge des Bundesrates aus seiner Stellungnahme nur zum Teil berücksichtigt worden. Die Länder erhalten auch nach Errichtung des Bundesträgers Informationen zu den Verwaltungs- und Verfahrenskosten. Dagegen wurde den regionalen Geschäftsstellen keine Budget- und Personalkompetenz zugestanden.

Behandlung in den Ausschüssen:
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfahlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen. Darüber hinaus empfahlen die beiden Ausschüsse dem Bundesrat die Annahme einer Entschließung. Die Bundesregierung solle gebeten werden, eine ortsnahe Betreuung der Versicherten vorzunehmen, Härtefallregelungen vorzusehen, sowie Personal- und Budgetkompetenzen und weitere Aufgaben auf die Geschäftsstellen zu übertragen. Die Übergangsregelungen für Dienstordnungsangestellte sollten auch bei Beamtinnen und Beamten angewandt werden. Außerdem solle die Bundesregierung gebeten werden, die Maßnahmen bis 2017 mit einem jährlichen Zuschuss von 200 Millionen Euro zu flankieren.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Darüber hinaus hat der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens die von den Ausschüssen empfohlene Entschließung gefasst.

Zu TOP 2
Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
BR-Drs. 667/12

Wesentlicher Inhalt:
Die Vorlage enthält als Stammgesetz das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV-DG), weiterhin Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) aufgrund von Erfahrungen aus der EHEC-Epidemie sowie punktuelle Änderungen des IfSG und des Arzneimittelgesetzes. Der seit Juni 2007 geltende völkerrechtliche Vertrag "Internationale Gesundheitsvorschriften (2005)" regelt den Gesundheitsschutz im internationalen Reise- und Handelsverkehr. Das vorliegende Gesetz enthält Regelungen zur inländischen Umsetzung der IGV. Es legt fünf Häfen (Bremen und Bremerhaven, Hamburg, Kiel, Rostock und JadeWeserPort in Wilhelmshaven) und fünf Flughäfen (Berlin Brandenburg, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München) fest, an denen die von den IGV geforderten Kapazitäten für den Gesundheitsschutz vorhanden sein müssen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) wird eine Empfehlung erstellen, wie die Kapazitäten konkret ausgestaltet sein sollen, womit das Erreichen eines homogenen Standards in Deutschland gefördert wird. Das Gesetz regelt ferner die Kostentragung und löst drei veraltete Rechtsverordnungen ab.

Behandlung im Ausschuss:
Der federführende Gesundheitsausschuss hatte empfohlen, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel anzurufen, dass der Bund die Kosten für die Schaffung und Unterhaltung der nach den Empfehlungen des RKI zu schaffenden und vorzuhaltenden Kapazitäten trägt. Begründet wird das Anliegen damit, dass der Bund für den Schutz der Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland sowie für Maßnahmen bei Grenzübertritt und Grenzkontrollmaßnahmen zuständig sei.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat ist bei Stimmenthaltung Niedersachsens der Empfehlung des Ausschusses auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gefolgt.

Zu TOP 8
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei Paaren mit Kinderwunsch (Kinderwunschförderungsgesetz - KiwunschG)
- Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Thüringen -
BR-Drs. 478/11

Wesentlicher Inhalt:
Mit ihrer Gesetzesinitiative möchten die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen, der Brandenburg beigetreten ist, eine finanzielle Entlastung von Paaren mit Kinderwunsch bei den Kosten einer künstlichen Befruchtung erreichen. Es sollen Paare unterstützt werden, die aus medizinisch indizierten Gründen keine Kinder bekommen können. Künftig soll der Bund die Kosten der künstlichen Befruchtung zu 25 Prozent mitfinanzieren. Da die gesetzliche Krankenversicherung die Hälfte der Kosten einer künstlichen Befruchtung zu tragen hat, würde der von den Betroffenen selbst zu finanzierende Anteil auf 25 Prozent sinken.

Behandlung in den Ausschüssen:
Die Ausschüsse Gesundheit, Frauen und Jugend sowie Familie und Senioren hatten die Einbringung des Gesetzentwurfs mit der folgenden Maßgabe empfohlen. Die Absenkung der Kostenbeteiligung soll auf Versicherte begrenzt werden, deren jährliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt die jährliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreiten. Hiervon erstattet der Bund den Krankenkassen 25 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahme. Der Finanzausschuss hatte die unveränderte Einbringung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat sich mit den Stimmen Niedersachsens für die unveränderte Einbringung des Gesetzentwurfs ausgesprochen.

Zu TOP 9
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung
(…StrRÄndG)
- Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen -
BR-Drs. 26/12

Wesentlicher Inhalt:
Der Gesetzentwurf sieht vor, menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele eines Täters ausdrücklich als Umstände in § 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch aufzunehmen, die im Rahmen der Strafzumessung strafschärfend zu berücksichtigen sind. Dadurch soll das Strafrecht deutlicher als bisher dem erhöhten Unrechtsgehalt von Hasskriminalität Rechnung tragen. Es soll ein klares Signal gesetzt werden, dass die Gesellschaft nicht bereit ist, entsprechende Gewalttaten zu tolerieren. Insbesondere weil die Taten nicht vor dem Hintergrund einer persönlichen Auseinandersetzung begangen werden. Vielmehr werde das Opfer als austauschbarer Vertreter einer dem Täter verhassten und von diesem als minderwertig eingeschätzten Gruppe angesehen.

Behandlung in den Ausschüssen:
Der federführende Rechtsausschuss sowie der Innenausschuss empfahlen die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag unverändert eingebracht.

Zu TOP 10
Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
- Antrag der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz -
BR-Drs. 95/12

Wesentlicher Inhalt:
Mit dem Entwurf soll die Haltung von Legehennen in rechtmäßig genehmigten sogenannten
„Kleingruppenhaltung“ bis zum 31. Dezember 2023 befristet werden; im geltenden deutschen Recht und im EU-Recht ist keine Befristung dieser Haltungsform vorgesehen. Demgegenüber bleibt es bei der schon im geltenden Recht gesetzten Befristung

  • der sogenannten „ausgestalteten Käfige“ bis zum 31. Dezember 2020
    (diese entsprechen voll geltendem EU-Recht),
  • der „konventionellen Käfige“ („Legebatterien“) bis Ende 2008 (nach EU-Recht seit dem 1.1.2012 verboten, das Verbot ist aber in vielen Mitgliedstaaten nicht umgesetzt).

In der „Kleingruppenhaltung“ sitzen 40 bis 60 Hennen zusammen in einer Voliere, die jeder Henne wenigstens 800 cm²/900 cm² Fläche und zudem Einrichtungen zum Ausleben artgemäßen Verhaltens (Sitzstangen, Gruppennester, eingestreute Bereiche zum Scharren, Staubbaden) bietet. Die rechtlichen Anforderungen an die Kleingruppenhaltung gehen insgesamt deutlich über die tierschutzrechtlichen Anforderungen für die anderen Käfigformen und diejenigen des EU-Rechts hinaus. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 u.a. die besonderen Anforderungen an die Kleingruppenhaltung von Legehennen (§ 13b der geltenden VO) aus formalen Gründen (= nicht hinreichende Einbeziehung der Bundestierschutzkommission bei der Rechtsetzung) für nichtig erklärt. Dem Beschluss zufolge bleiben die o.a. Bestimmungen bis zum 31. März 2012 anwendbar. Sofern bis dahin keine Änderungsverordnung erlassen wird, droht eine Regelungslücke, die von jedem Kreisveterinäramt nach eigenem Ermessen auszufüllen wäre. Im September 2011 hatte ein diesbezüglicher Versuch der Bundesregierung, der die Frist 2035 vorsah, im Bundesrat keine Mehrheit bekommen. Niedersachsen und Rheinland-Pfalz erhielten daraufhin von der Herbst-Agrar-Minister-Konferenz in Suhl den Auftrag, einen im Bundesrat mehrheitsfähigen Kompromiss zu erarbeiten. Der hier gegenständliche Entwurf stützt sich auf eine fachliche Stellungnahme des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft sowie einen politischen Kompromiss zwischen Ministerin Höfken (Rheinland-Pfalz) und Minister Lindemann. Der Entwurf muss von der Bundesregierung erlassen werden, um rechtskräftig zu werden.

Behandlung in den Ausschüssen:
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz stimmte einer Reihe von Änderungen zu, die tierschutzrechtliche Anforderungen präzisieren. Er empfahl dem Bundesrat die Zuleitung des Entwurfs an die Bundesregierung. Außerdem empfahl der Ausschuss dem Bundesrat, wegen der Eilbedürftigkeit dem unmittelbaren Erlass der Rechtsverordnung durch die Bundesregierung zuzustimmen.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat nahm eine Reihe von Änderungen an, die tierschutzrechtliche Anforderungen präzisieren. Er beschloss mit den Stimmen Niedersachsens die Zuleitung des Entwurfs an die Bundesregierung und den unmittelbaren Erlass der Rechtsverordnung durch die Bundesregierung. Minister Lindemann betonte im Plenum, dass es darum gehe, für Rechtseinheit in Deutschland auch nach dem 31. März 2013 zu sorgen, um einen „Flickenteppich“ der Rechtsauslegung mit den damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Er betonte weiter, dass sich das Gutachten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) auf genau diejenigen Annahmen zu Eierpreisen und sonstigen Daten stütze, die zuvor von der Geflügelwirtschaft in der Öffentlichkeit verbreitet wurden. Die Befristung der Kleingruppenhaltung bis 2023 erlaube den Haltern eine Nutzungsdauer ihrer Investition, die deutlich über dem, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und eigenem Bekunden der Geflügelwirtschaft, für Stalleinrichtungen üblichen Abschreibungszeitraum von 10 Jahren liegt. Wenig überzeugend sei auch, so Lindemann, die Argumentation der Bundesregierung, die gegen den Vorschlag der Länder jetzt Verfassungsbedenken vorbringt, diese aber bei einer Verlängerung der von den Ländern vorgeschlagenen Laufzeit um zwei Jahre offenbar nicht mehr sieht.

Zu TOP 13
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
BR-Drs. 31/12

Wesentlicher Inhalt:
Mit dem Rechtsextremismus-Datei-Gesetz soll als Reaktion auf die aktuelle Bedrohung durch den Rechtsextremismus der Informationsaustausch zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder verbessert werden. Durch Änderung des BVerfSchG sollen außerdem die Verfassungsschutzbehören die Befugnis erhalten, Textdateien und Dateien mit sonstigen Daten im Verfassungsschutzverbund auch in Bezug auf rechtsextremistische Bestrebungen zu führen. Die Regelungen zur zentralen Rechtsextremismus-Datei sind an das Anti-Terror-Datei-Gesetz angelehnt. In die Datei sollen Informationen über den gewaltbezogenen Rechtsextremismus aufgenommen werden. Die beteiligten Behörden (BKA, BPol, MAD, BfV, Landeskriminalämter und weitere zu benennende Polizeibehörden sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder) werden verpflichtet, Informationen zu speichern über

  • Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einer terroristischen Vereinigung mit rechtsextremistischem Hintergrund angehören oder die wegen Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund aufgefallen sind,
  • Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in Verbindung mit rechtsextremistischen Bestrebungen zu Gewalt aufrufen, Gewaltanwendung unterstützen, vorbereiten oder hervorrufen oder bei denen Schusswaffen ohne entsprechende Berechtigungen aufgefunden wurden,
  • Kontaktpersonen aus der rechtsextremistischen Szene sowie
  • Vereinigungen, Gruppierungen und Sachen, wenn ein einschlägiger Bezug zu den zu speichernden Personen besteht.

Um berechtigte Geheimhaltungsinteressen der Behörden zu schützen, besteht die Möglichkeit der beschränkten Speicherung. Dabei wird auf die Speicherung bestimmter Daten verzichtet; ermöglicht werden soll ferner die verdeckte Speicherung, bei der im Trefferfall nur die einstellende Behörde benachrichtigt wird. Die Datei wird als Index-Datei geführt, d.h. außer im Eilfall dürfen Daten nur für entsprechende Abfragen bei der einstellenden Behörde verwendet werden. Im Rahmen von zeitlich begrenzten Projekten ist auch eine sogenannte erweiterte Nutzung der Datei zu Analysezwecken zulässig. Die Projekte müssen sich auf die Verfolgung oder Verhinderung von bestimmten katalogmäßig aufgeführten Straftaten oder auf konkrete rechtsextremistische Bestrebungen beziehen, die auf Gewaltanwendung oder die Vorbereitung von Gewaltanwendung gerichtet sind. Angeordnet wird die erweiterte Nutzung durch die jeweilige für die Fachaufsicht zuständige oberste Landes- oder Bundesbehörde.

Behandlung in den Ausschüssen:
Der federführende Innenausschuss empfahl, auf Initiative Niedersachsens, ein Reihe von Änderungen. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, solche rechtsextremistische Taten zu bekämpfen, die „gewaltbezogen“ sind. Dieser Begriff erschien dem Innenausschuss nicht ausreichend, um die Vielzahl gefährlicher rechtsextremistischer Handlungen zu erfassen. Der Innenausschuss empfahl daher, den Begriff „gewaltbezogen“ durch „gewaltbereit oder Gewalt befürwortend“ zu ersetzen. Auch die im Regierungsentwurf vorgesehene eng begrenzte Nutzung der Datei auf bestimmte Projekte erschien dem Innenausschuss als sachlich nicht geboten. Er empfahl dem Bundesrat, die projektbezogene Beschränkung der Datennutzung zu streichen. Die erweiterte Nutzung solle generell zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe der jeweiligen Behörde zulässig sein. Des Weiteren empfahl der Innenausschuss, die im Entwurf enthaltene Befristung der erweiterten Nutzung (bis 2016) zu streichen. Ferner empfahl der Innenausschuss, die im BKA-Gesetz und im Bundespolizeigesetz für Dateien enthaltenen Lösch- und Prüffristen zu verlängern. Aus Sicht der polizeilichen Praxis seien die Fristen zu kurz bemessen, um den Sicherheitsbehörden ein wirksames Vorgehen zu ermöglichen. Schließlich empfahl der Innenausschuss, im Zusammenhang mit der Feststellung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, die Behörden zu verpflichten, bei den Verfassungsschutzbehörden Auskünfte einzuholen, ob bezüglich des Antragstellers Anhaltspunkte für eine Mitgliedschaft in einer verfassungswidrigen Organisation oder für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Hilfsweise empfahl der Innenausschuss, nicht auf bloße Anhaltspunkte für rechtsextremistische Betätigungen abzustellen, sondern konkrete Tatsachen (Erkenntnisse) für die Mitgliedschaft in einer verfassungswidrigen Organisation oder für verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verlangen. Der Rechtsausschuss und der Finanzausschuss empfahlen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Behandlung im Plenum:
Minister Schünemann begrüßte in seiner Rede ausdrücklich den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die vorgesehenen Maßnahmen seien geeignet, die operative und analytische Handlungsfähigkeit von Polizei und Nachrichtendiensten zu stärken. Allerdings gehe der Gesetzentwurf nicht weit genug, insbesondere fehlten Bestimmungen, um den Waffenbesitz von Rechtsextremisten effektiv zu unterbinden. Zwar können Personen als „unzuverlässig“ im Sinne des Waffengesetzes vom Besitz einer Waffe ausgeschlossen werden, wenn sie sich offen gegen die verfassungsmäßige Ordnung stellen. Diese Vorschrift erweise sich jedoch in der Praxis als „stumpfes Schwert“, denn häufig fehlten den Waffenbehörden die nötigen umfassenden Informationen, um Antragstellern ihr extremistisches Handeln nachzuweisen. Nur die Verfassungsschutzbehörden verfügen über umfassende Informationen über die rechtsextreme Szene, welche die Waffenbehörden bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit dringend benötigen würden. Diese Sicherheitslücke müsse umgehend geschlossen werden. Deshalb setze sich Niedersachsen für die Einführung einer waffenrechtlichen Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern ein. Der Bundesrat hat diese Empfehlung in seine Stellungnahme aufgenommen. Ebenfalls zugestimmt hat der Bundesrat der Empfehlung, beim Bundesamt für Verfassungsschutz für die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern gemeinsame Dateien zu führen, in denen sie Informationen bereithalten, die in einem automatisierten Verfahren ausgewertet werden können. Alle weiteren Empfehlungen fanden keine Mehrheit.

Zu TOP 20a)
Jahresgutachten 2011/12 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
BR-Drs. 725/11
in Verbindung mit
Zu TOP 20b)
Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bundesregierung
BR-Drs. 28/12

Wesentlicher Inhalt:
Zu TOP 20a)
Der Sachverständigenrat sieht für die deutsche Wirtschaft im Jahr 2012 hohe Risiken. Im Euro-Raum habe sich die zunächst auf Griechenland begrenzte Schuldenkrise so stark ausgeweitet, dass es zu einem Teufelskreis aus Staatsschulden- und Bankenkrise gekommen sei. In Anbetracht des Konsolidierungsdrucks in fast allen Industrieländern erwartet der Sachverständigenrat für das Jahr 2012 nur noch einen Anstieg der deutschen Wirtschaftleistung um 0,9 %. Nach Ansicht des Sachverständigenrates ist der deutschen Wirtschaftspolitik bei der Bewältigung der Krise im Euro-Raum eine besondere Verantwortung zugewachsen. Allerdings stehe die langfristige Stabilisierung des Euro-Raums noch aus. Hier sieht der Sachverständigenrat vor allem die Problemländer gefordert, die Konsolidierung konsequent fortzusetzen und notwendige Strukturreformen mutig in Angriff zu nehmen. Nach seiner Ansicht stellen sich für die deutsche Wirtschaftspolitik über die Stabilisierung des Euro-Raums hinaus wichtige Herausforderungen, die nur im europäischen Kontext erfolgreich gemeistert werden können. Demnach gilt es, zentrale Reformen der Finanzmarktarchitektur voranzubringen und die Energiewende von der Kernkraft und fossilen Rohstoffen hin zu erneuerbaren Energien effizient zu gestalten.
Zu TOP 20b)
Die Bundesregierung erwartet für 2012 einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts von 0,7 %. Aufgrund des schwierigeren außenwirtschaftlichen Umfelds rechnet sie aber mit einer vorübergehenden Wachstumsdelle im Winterhalbjahr. Allerdings soll die deutsche Wirtschaft im Jahresverlauf wieder zu einem höheren Wachstum zurückfinden. Maßgeblich hierfür sieht die Bundesregierung das positive Zusammenspiel aus steigender Beschäftigung, wachsenden Einkommen und stabilen Preisen. Damit wird die Wachstumsdynamik im Jahr 2012 ausschließlich von der Binnenwirtschaft erzeugt. Die Bundesregierung will daher die Wachstumskräfte in Deutschland weiter stärken. Sie will den Kurs strikter Haushaltsdisziplin fortsetzen, mit klaren Prioritäten für Infrastruktur, Bildung und Ausbildung. Für dynamischen Wettbewerb will sie den Rechtsrahmen weiter modernisieren und mit konkreten Schritten den Wettbewerb im Post- und Verkehrsbereich verbessern. Auf dem Arbeitsmarkt will sie die erfolgreiche Entwicklung für die Zukunft verstetigen und mit der Öffnung für qualifizierte Zuwanderung einen aktiven Beitrag leisten, um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten. Außerdem will sie eine bezahlbare und zuverlässige Energieversorgung durch einen marktwirtschaftlichen Kurs mit Wettbewerb und Kosteneffizienz sicherstellen. Auch nach Ansicht der Bundesregierung hängt die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ganz entscheidend von Wachstum und Stabilität in den europäischen Partnerländern ab. Weil langfristiges Wachstum in Deutschland nur mit nachhaltigem Wachstum in Europa möglich ist, sieht sie entschlossene und glaubwürdige Schritte, die an den Ursachen der Krise ansetzen, als notwendig an, um die Eurokrise zu überwinden. Das bedeutet für die Bundesregierung, in allen Ländern der Währungszone die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und tragfähige öffentliche Finanzen zu erreichen. Daher setzt sie sich dafür ein, überall in Europa möglichst auf Verfassungsebene wirksame Schuldenbremsen einzuführen. Dies soll von klaren und möglichst automatischen Sanktionsmechanismen begleitet sein.

Behandlung in den Ausschüssen:
Zu TOP 20a)
Die beteiligten Ausschüsse nahmen das Jahresgutachten 2011/12 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zur Kenntnis.
Zu TOP 20b)
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfahl dem Bundesrat, zu dem Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Nach Auffassung des Ausschusses ist die Arbeitsmarktentwicklung in den letzten Jahren auf die Arbeitsmarktreformen der 90er Jahre von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zurückzuführen. Die Rahmenbedingungen zur Begegnung der Auswirkungen auf die Wirtschaftskrise habe die große Koalition gesetzt. Insgesamt sei auch angesichts flexiblerer Beschäftigungsformen die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse gestiegen, gleichzeitig habe jedoch die Zahl prekärer, niedrig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse zugenommen. Zu fordern sei daher ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, eine Reregulierung der Zeitarbeit, Regelungen gegen den Missbrauch von Werkverträgen und eine stärkere Reglementierung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Die anderen beteiligten Ausschüsse nahmen den Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bundesregierung zur Kenntnis.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat das Jahresgutachten 2011/12 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und den Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bundesregierung ohne die Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik zur Kenntnis genommen. Minister Bode bezeichnete in seiner Rede die Überwindung der Staatsschuldenkrise als größte Herausforderung für die europäische Wirtschaft in 2012. Deswegen sei es richtig, dass der Weg zur Stabilitätsunion im Mittelpunkt des Sachverständigengutachtens und im Jahreswirtschaftsbericht stehe. Bode begrüßte besonders, dass die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht ihre ablehnende Haltung zu europäischen Anleihen bekräftigt hat. Die Einführung von Eurobonds, von der EU-Kommission irreführender Weise als Stabilitätsanleihen bezeichnet, führte nicht aus der Krise, stellte der Minister fest. Eurobonds stellten eine Vergemeinschaftung der Zinsrisiken dar. Die gemeinsame Haftung aller Euro-Länder würde die Schuldenstaaten vor dem disziplinierenden Druck der Märkte schützen und den ökonomischen Anreiz für solide Staatsfinanzen beseitigen. Bestraft würden volkswirtschaftlich und haushalterisch robuste Staaten. Eine solche Entwicklung zu einer Transferunion würde von der Niedersächsischen Landesregierung abgelehnt, sagte er. Nur mit mehr statt weniger finanzieller Eigenverantwortung fände Europa auch wieder auf einen stabilen Wachstumspfad zurück.

Zu TOP 28
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. … über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems
BR-Drs. 834/11

Wesentlicher Inhalt:
Die geltende Richtlinie 2005/36/EG setzt Regeln und Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in anderen EU-Staaten erworben wurden. Sie soll qualifizierten Berufstätigen erleichtern, ihren Beruf auch außerhalb ihres Heimatlandes auszuüben, damit die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb des EU-Binnenmarktes - eine der vier Grundfreiheiten - gefördert wird. Mit dem hier gegenständlichen Änderungsvorschlag werden u.a. die folgenden Neuerungen vorgeschlagen: Die Einführung eines Europäischen Berufsausweises soll das Anerkennungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Dieser Ausweis ist zunächst nur ein Datensatz, der über das Binnenmarktinformationssystem IMI abzurufen ist. Die Zulassung zur Ausbildung von Krankenpflegern und Hebammen wird an eine abgeschlossene Schulausbildung von zwölf Jahren gebunden („Krankenschwester mit Abitur“). Es sollen gemeinsame Ausbildungsgrundsätze und gemeinsame Prüfungen vereinbart werden. Darüber hinaus soll das IMI auch für einen europaweiten Vorwarnmechanismus eingesetzt werden, mit dem die Mitgliedstaaten sich gegenseitig über Berufstätige informieren sollen, die ihren Beruf aufgrund disziplinarischer oder strafrechtlicher Sanktionen nicht mehr ausüben dürfen. Die im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie geschaffenen Einheitlichen Ansprechpartner sollen zu zentralen Online-Zugangsstellen für alle Berufe werden, die unter die Richtlinie der Berufsqualifikation fallen. Die Mitgliedstaaten haben ein Beratungszentrum einzurichten, dass über die Anerkennung der Berufsqualifikation berät. Der Geltungsbereich der Richtlinie soll auf nicht voll qualifizierte Berufsangehörige und auch auf Notare ausgeweitet werden.

Behandlung in den Ausschüssen:
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, Gesundheit, Innenpolitik, Kultur, Recht, Wirtschaft und Wohnungsbau nahmen eine von großen Mehrheiten getragene umfangreiche fachliche Stellungnahmen an.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens eine Stellungnahme angenommen. Minister Busemann kritisierte in seiner Rede im Plenum den Vorschlag, jedem, der in einem beliebigen Mitgliedstaat die Qualifikation für den Beruf des Notars erworben habe, den Zugang zum Notarberuf in allen übrigen Mitgliedstaaten zu eröffnen. Dieses berühre das deutsche Rechtssystem und die Kompetenz der Mitgliedstaaten, nach eigenen Vorstellungen ein System der vorsorgenden Rechtspflege zu unterhalten und auszugestalten. Diese Systeme sowie die den Notaren zugewiesenen Aufgaben unterschieden sich in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich. Auch gebe es keine vergleichbaren Anforderungsprofile für das Berufsbild des Notars. Von den 6.400 Anwaltsnotaren in Deutschland seien allein in Niedersachsen etwa 1.500 bestellt. Die Niederlassung hauptberuflich tätiger Notare im Gebiet des Anwaltnotariats sei mit den Strukturmerkmalen der Notariatsverfassung unvereinbar. Offensichtlich habe die Kommission übersehen, dass der marktorientierte Ansatz der Berufsqualifikationsrichtlinie mit der Kompetenz der Mitgliedstaaten, Notaren die Funktion eines Rechtspflegeorgans zuzuweisen, nicht vereinbar sei. Schließlich erfüllten die Notare ihre Aufgaben auch nicht allein nach den Regeln des Marktes. „Will man auf europäischer Ebene für den Beruf des Notars Regelungen zur Niederlassungs- und Dienstfreiheit schaffen, kann die Berufsqualifikationsrichtlinie nicht der richtige Regelungsort sein“, sagte der Minister.

Zu TOP 33
Fragen an die Bundesregierung zur Griechenlandhilfe, zum ESM, zum Fiskalpakt und zur Änderung des Artikels 136 AEUV
- Vorlage des Landes Baden-Württemberg -
BR-Drs. 100/12

Wesentlicher Inhalt:
Die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Berlin legten im Plenum einen Fragenkatalog zur Beantwortung durch die Bundesregierung vor. Der Fragenkatalog bezog sich auf die wirtschaftliche Situation in Griechenland und die Notwendigkeit finanzieller Aufbauhilfe für Griechenland, auf den „Euro-Rettungsschirm“ aus ESFS und ESM, den Fiskalpakt, die Auswirkungen dieser Instrumente auf die Länder und die diesbezüglichen Mitwirkungsrechte der Länder.

Behandlung im Plenum:
Die Antwort der Bundesregierung wurde von Staatssekretär Kampeter, Bundesministerium der Finanzen, vorgetragen. Staatssekretär Kampeter bekräftigte, dass die Bundesregierung, unbeschadet ihrer Rechtsauffassung zur Einbeziehung der Länder, an einem regelmäßigen Austausch mit dem Bundesrat interessiert sei. Gemäß der Zusammenarbeitsvereinbarung erhalte der Bundesrat alle Informationen, die auch der Bundestag erhalte. Die Griechenlandhilfe sei ein langfristig angelegtes Programm mit dem Ziel, den Schuldenstand Griechenlands auf ein tragfähiges Verhältnis zu den Einnahmen abzusenken. Die beschlossenen Maßnahmen dienen nicht nur der fiskalischen Konsolidierung, sondern sollen auch die Angebotsbedingungen der Volkswirtschaft stimulieren. Es gehe darum, den in Griechenland überbordenden öffentlichen Sektor zu reformieren und Überregulierungen abzubauen. Es müssten in Griechenland jetzt - zu spät - Reformen nachgeholt werden, die denen der deutschen Agenda 2010 entsprächen. Es gehe also nicht nur um Haushaltskonsolidierung, sondern um eine umfassende Strukturreform. Das europäische Konjunkturprogramm könne zu diesem Zweck nicht eingesetzt werden, da Griechenland die dort vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt und deshalb auch die ihm dort jetzt schon offenstehenden Mittel nicht abrufen kann. Deutschland habe den Griechen technische Hilfe bei der nötigen Verwaltungsreform und in der Gesundheitspolitik angeboten. Griechenland habe die Chancen, die ihm die Währungsunion seit einer Dekade biete, nicht genutzt. Der nun nötige Umbau- und Gesundungsprozess des Landes werde eine weitere Dekade dauern und nicht vor 2020 abgeschlossen sein. Zu „Eurorettungsschirm“, „Fiskalpakt“ und der diesbezüglichen Rolle der Bundesländer, führte Staatssekretär Kampeter aus: der Fiskalpakt erfordere gesetzgeberische Maßnahmen, bei denen der Bundesrat gemäß Artikel 23 Grundgesetz einbezogen werde. Die Ratifikation soll bis Mitte dieses Jahres abgeschlossen sein. Er sehe allerdings aus dem Fiskalpakt keine Notwendigkeit innerstaatlicher Anpassung für Deutschland erwachsen; bezüglich der dort vereinbarten Haushaltsrestriktionen habe man mit der deutschen Schuldenbremse bereits alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Hinsichtlich des ESM gebe es zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat einen Dissens in der Rechtsauffassung zur Einbeziehung der Länder; unabhängig davon sei aber de facto eine Einbindung des Bundesrates voll gegeben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum sog. „9er-Gremium“ beziehe sich lediglich auf ein Detail des ESFS, das nicht verallgemeinert werden dürfe und die rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern nicht berühre. Es bleibe aber dabei, dass über wichtige Aspekte Europas nicht im Geheimen entschieden werden soll.

Zu TOP 36
Entschließung des Bundesrates zur Erstellung eines Gesamtkonzepts zum Schutz deutschflaggiger Schiffe vor Piratenangriffen
- Antrag des Landes Niedersachsen -
BR-Drs. 98/12

Wesentlicher Inhalt:
Deutschland ist die zweitgrößte Außenhandelsnation, verfügt über die drittgrößte Handelsflotte der Welt und wickelt rund 90% des internationalen Handels über Schiffe ab. Freie und sichere Seewege sind damit Lebensadern der deutschen Wirtschaft. Die Seesicherheit sieht sich allerdings vor allem am Horn von Afrika einer andauernden massiven Bedrohung durch die moderne Piraterie ausgesetzt.
Als Küstenland hat Niedersachsen an der Bekämpfung der Piraterie ein ganz besonderes Interesse. Niedersachsen ist nach Hamburg der zweitgrößte maritime Standort Deutschlands. Hier sind 160 Reedereien ansässig. Erst vor wenigen Wochen wurde wieder ein Handelsschiff eines niedersächsischen Reeders vor der somalischen Küste von Seeräubern angegriffen. Sowohl die Bedrohungslage als auch die bisherigen Lösungsansätze zeigen, dass zum Schutz der Handelsschifffahrt vor Piratenangriffen ein Gesamtkonzept erforderlich ist, das Gegenmaßnahmen der Reedereien, der privaten Sicherheitswirtschaft, der Bundespolizei und der Deutschen Marine sinnvoll miteinander verknüpft. Schon allein wegen der Reichweite der deutschen Staatsgewalt und der damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten stehen aus deutscher Sicht dabei deutschflaggige Schiffe im Vordergrund. Um zu verhindern, dass unzuverlässiges oder unzureichend ausgebildetes bewaffnetes Personal an Bord deutschflaggiger Handelsschiffe eingesetzt wird, ist es einerseits sinnvoll, soweit möglich hoheitliche Schutzteams einzusetzen, andererseits den Einsatz privater Sicherheitsdienste nur dann zuzulassen, wenn diese ihre Eignung zuvor in einem besonderen Zertifizierungsverfahren unter Beweis gestellt haben. In dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung gebeten, das für die Zertifizierung privater Sicherheitsdienste notwendige Gesetzgebungsverfahren zu initiieren. Ferner wird die Bundesregierung gebeten, in besonderen Gefährdungslagen eine individuelle Begleitung von Schiffen unter deutscher Flagge durch hoheitliche Sicherheitskräfte (Vessel Protection Detachments - VPD) zu gewährleisten und entsprechende Kräfte zur Verfügung zu stellen.

Behandlung im Plenum:
Innenminister Schünemann begründete im Plenum des Bundesrates die niedersächsische Initiative. Die internationale Seesicherheit werde insbesondere am Horn von Afrika massiv durch Piratenangriffe bedroht. Dabei seien Schiffe deutscher Reedereien gegenwärtig am häufigsten betroffen, wie die Bundespolizei in ihrem jüngsten Pirateriebericht festgehalten habe. Freie und sichere Seewege seien Lebensadern der deutschen Wirtschaft. Als Küstenland habe Niedersachsen an der Bekämpfung der Piraterie ein ganz besonderes Interesse. Die Bekämpfung der Seepiraterie sei eine staatliche Aufgabe. Vor diesem Hintergrund beteilige sich die Bundeswehr am Horn von Afrika an der EU-Operation ATALANTA, die auch Piratenattacken abwehren solle. Als besonders wirkungsvoll habe sich der präventive Schutz bedrohter Handelsschiffe durch bewaffnete Sicherheitsteams erwiesen. Deshalb setze sich in der internationalen Handelsschifffahrt zunehmend die Praxis durch, auf gefährdeten Seewegen entsprechenden Begleitschutz an Bord zu nehmen - je nach Verfügbarkeit entweder bestehend aus hoheitlichen Teams oder aus privaten Sicherheitskräften. Auch die Bundeswehr setze derartige Schutzteams ein, bisher allerdings ausschließlich auf Schiffen des Welternährungsprogramms. Sowohl die Bedrohungslage als auch die bisherigen Lösungsansätze zeigten, dass zum Schutz der Handelsschifffahrt vor Piratenangriffen ein Gesamtkonzept erforderlich sei, das Gegenmaßnahmen der Reedereien, der privaten Sicherheitswirtschaft, der Bundespolizei und der Deutschen Marine sinnvoll miteinander verknüpfe. Das sei das Ziel der niedersächsischen Bundesratsinitiative. Zumindest in besonderen Gefahrensituationen sei eine individuelle Begleitung deutschflaggiger Handelsschiffe durch hoheitliche Schutzteams angezeigt. Deshalb werde die Bundesregierung in dem Entschließungsantrag gebeten, die Verfügbarkeit entsprechender Kräfte sicherzustellen. Um darüber hinaus zu verhindern, dass unzuverlässiges oder unzureichend ausgebildetes bewaffnetes Personal zum Einsatz komme, sollte der Einsatz privater Sicherheitsdienste an Bord deutschflaggiger Schiffe nur dann gestattet sein, wenn diese ihre Eignung zuvor in einem besonderen Zertifizierungsverfahren unter Beweis gestellt haben. Niedersachsen wolle mit seinem Entschließungsantrag darauf drängen, dass die notwendigen Gesetzesänderungen zügig begonnen und umgesetzt werden. Zur weiteren Beratung hat der Bundesrat den Antrag an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für Verkehr und den Ausschuss für Wirtschaft überwiesen.

Piktogramm Information

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Rüdiger Jacobs

Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund
In den Ministergärten 10
10117 Berlin
Tel: 030/72629-1700
Fax: 030/72629-1702

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln