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867. Sitzung des Bundesrats am 05.03.2010

Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung


TOP 1a)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a)
- Antrag der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Baden-Württemberg -
BR-Drs. 44/10

TOP 1b)
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
- Antrag der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Baden-Württemberg -
BR-Drs. 45/10

TOP 4
Entschließung des Bundesrates über Maßnahmen gegen Spekulationen auf den Finanzmärkten und ungerechtfertigte Banker-Bonuszahlungen
- Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern -
BR-Drs. 68/10


TOP 6
Entschließung des Bundesrates
Kinderlärm: kein Grund zur Klage - gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hessen, Saarland -
BR-Drs. 831/09

TOP 8
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
BR-Drs. 31/10

TOP 21
Entschließung des Bundesrates zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)
- Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen -
BR-Drs. 829/09

TOP 22
Entschließung des Bundesrates „Zukunft der Bahn sichern“
- Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg -
BR-Drs. 64/10

Zu TOP 1a)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a)
- Antrag der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Baden-Württemberg -
BR-Drs. 44/10


Zu TOP 1b)
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
- Antrag der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Baden-Württemberg -
BR-Drs. 45/10

Wesentlicher Inhalt:

Aufgaben des Nachlassgerichtes sollen zukünftig auch auf Notare übertragen werden können. Die zunehmende Konzentration der Justiz auf ihre Kernaufgaben soll dazu beitragen, die hohe Qualität ihrer Arbeit sowie die Funktionsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Es würden damit aber nicht nur die Gerichte sondern auch die Notare gestärkt, die bisher schon eine starke Kompetenz in Nachlasssachen aufweisen. Schließlich würde die Übertragung dem Bürger dienen, weil die Wege zu einem Notar in der Regel kürzer sind, als zum zuständigen Amtsgericht.
Kernpunkt der Gesetzentwürfe ist die Einführung einer Öffnungsklausel, die es den Ländern ermöglicht, die Aufgaben des erstinstanzlichen Nachlassgerichts durch Landesgesetz den Notaren zuzuweisen.
Zur Vermeidung verfassungsrechtlicher Risiken soll durch die Einfügung einer neuen Verfassungsnorm (Art. 98a GG) klargestellt werden, dass eine solche Aufgabenübertragung durch Gesetz vorgenommen werden kann.

Behandlung in den Ausschüssen:

Der Bundesrat hatte die Gesetzesanträge bereits in der 16. Legislaturperiode beraten und beim Deutschen Bundestag eingebracht. Sie waren der Diskontinuität anheim gefallen.
Der federführende Rechtsausschuss hat bei seiner erneuten Beratung am 17. Februar 2010 beschlossen, die ursprünglichen Gesetzentwürfe dem zwischenzeitlich in Kraft getretenen Reformgesetz zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit durch redaktionelle Änderungen anzupassen. Der Rechtsausschuss und der Finanzausschuss haben dem Plenum empfohlen, die Gesetzentwürfe in neuer Fassung einzubringen.

Behandlung im Plenum:

Das Plenum hat mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen, die Gesetzentwürfe in neuer Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Zu TOP 4
Entschließung des Bundesrates über Maßnahmen gegen Spekulationen auf den Finanzmärkten und ungerechtfertigte Banker-Bonuszahlungen
- Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern -
BR-Drs. 68/10

Wesentlicher Inhalt:

Mit der Entschließung bekunden die antragstellenden Länder, dass Maßnahmen zu ergreifen sind, die eine Wiederholung der für die Finanzmarktkrise ursächlichen Verhaltensweisen im Bankensektor möglichst ausschließen. Neben einer nachhaltigen Veränderung von Krisen fördernden Anreiz- und Vergütungsstrukturen für die Banken und deren Mitarbeiter sollen sich die von öffentlichen Stützungsmaßnahmen profitierenden Finanzinstitute angemessen an den Lasten beteiligen, die den öffentlichen Haushalten bei der Bekämpfung der Krise entstanden sind. Hierzu müssten wirksame Maßnahmen sowohl auf der Ebene des internationalen und nationalen Finanzsystems als auch auf der Ebene einzelner Banken getroffen werden. Im Einzelnen werden drei Maßnahmen genannt:

  • Einführung einer internationalen Finanztransaktionssteuer, um die von der Realwirtschaft weitgehend losgelösten Spekulationen auf den internationalen Finanzmärkten spürbar einzudämmen und einen Teil der damit erzielten Gewinne den öffentlichen Haushalten zukommen zu lassen
  • Fortsetzung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steueroasen
  • Stärkere Besteuerung von Bonuszahlungen der Banken und Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Gehältern und Abfindungszahlungen, sowie eine transparente und angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme.

Behandlung in den Ausschüssen:

Ausschussberatungen fanden nicht statt. Es war beantragt worden, in der Sache sofort zu entscheiden.

Behandlung im Plenum:

Nach Rücknahme des Antrags auf sofortige Sachentscheidung, fand eine Aussprache statt. Der Antrag wurde zur Beratung an den federführenden Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Ministerpräsident Wulff hat im Plenum das Wort ergriffen. Er wies darauf hin, dass man aus der Finanzkrise die richtigen Konsequenzen ziehen müsse. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme im Finanzsektor, der Teil der nächsten Beratungen im Bundesrat sein werde, sei Ziel führend.
Er betonte, dass kein Finanzprodukt mehr ohne Beaufsichtigung und Transparenz sein dürfe. Anstelle von nationalen Alleingängen seien internationale Rahmenbedingungen erforderlich, vor allem die Implantierung global abgestimmter Regulierungen sowie die Setzung von Mindeststandards für Ratingagenturen.

Zu TOP 6
Entschließung des Bundesrates
Kinderlärm: kein Grund zur Klage - gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hessen, Saarland -
BR-Drs. 831/09

Wesentlicher Inhalt:

Der Antrag greift verschiedene Verfahren vor Zivil- und Verwaltungsgerichten auf, in denen die Kläger - teilweise erfolgreich - gegen Einrichtungen zur Betreuung bzw. zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen (KiTas, Spielplätze, Jugendclubs, etc.) wegen angeblich zu hoher Lärmbelastung der Nachbarschaft vorgegangen sind und teilweise eine Einschränkung des Betriebs dieser Einrichtungen erreichen konnten.
Inhalt des Entschließungsantrags ist, dass Kinderlärm keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben soll. Das Recht solle klar zum Ausdruck bringen, dass Kinderlärm sozialadäquat sei. Wenn Kinder innerhalb und außerhalb von Betreuungseinrichtungen spielen, verursachten sie Geräusche, Lärm und Krach. Kinder bräuchten Freiräume, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen und sich geistig wie körperlich entwickeln zu können.

Behandlung in den Ausschüssen:

Aus fachlicher Sicht beruhen die in der Öffentlichkeit skandalisierten Entscheidungen vereinzelter Gerichte, auf Grund derer den Betreibern von Kindergärten usw. Betriebseinschränkungen vorgegeben werden mussten, durchweg auf einer falschen Rechtsauslegung. Entgegen dem Wortlaut der TA Lärm, die insoweit auch in baurechtlichen Nachbarstreiten und in zivilrechtlichen Nachbarklagen herangezogen wird, würden deren Werte zur maximalen Geräuschbelastung herangezogen, obwohl sie nach TA Lärm Nr. 1 Buchstabe b) nicht auf Anlagen für soziale Zwecke angewandt werden solle.

Behandlung im Plenum:

Da die neu formulierte Entschließung im Rechtsausschuss nur knapp mehrheitsfähig war, hat Baden-Württemberg einen umformulierten Plenarantrag vorgelegt, dem Hessen und Niedersachsen beigetreten sind. Inhalt des Plenarantrags ist eine Prüfbitte an die Bundesregierung, ob die geltende Rechtslage durch Änderung des Bundesrechts verbessert werden kann. Dieser Antrag hat mit den Stimmen Niedersachsens eine Mehrheit erhalten.

Zu TOP 8
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
BR-Drs. 31/10

Wesentlicher Inhalt:

Die Ertrags- und Verwaltungskompetenz für die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist zum 1. Juli 2009 von den Ländern auf den Bund übertragen worden. Die Kfz-Steuer wird übergangsweise bis zum 30. Juni 2014 von den Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe weiterhin verwaltet. Ziel der vorliegenden Änderungen ist es, eine gleichmäßige, einfachere und einheitliche Rechtsanwendung im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen sowie Zweifelsfälle klarzustellen. Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Ablösung der Rechtsverordnungen und Landesgesetze soweit möglich durch bundesrechtliche Regelungen
  • Schaffung der Möglichkeit einer bundesweiten Abfrage von Kfz-Steuerrückständen, da bei Zulassung eines Fahrzeuges keine Kfz-Steuerrückstände bestehen dürfen. Zudem ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung für ein Konto des Fahrzeughalters bei der Zulassung vorgesehen
  • Streichung der Befugnis der Finanzbehörden, Fahrzeuge von Amts wegen abmelden zu können
  • Erhaltung der Aufrechnungsbefugnisse der Landesfinanzbehörden durch Gläubiger-/Schuldnerfiktion
  • Erweiterung der Steuerbefreiung für von Milchfahrzeugen auf Milchsammelwagen bei der Mitnahme von Gewebeproben zur Tierseuchenbekämpfung
  • Beschränkung der befristeten Steuerbefreiung für Diesel-PKW der Abgasstufe Euro 6 von max. 150 Euro aus europarechtlichen Gründen auf Erstzulassungen ab dem 1.1.2011 bis 31.12.2013. Für Erstzulassungen ab 1. Juli 2009 bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes ist eine Vertrauensschutzregelung vorgesehen
  • Klarstellung der Steuerpflicht von mindestens einem Monat für Saisonkennzeichen
  • Klarstellung der Besteuerung von Elektro-PKW nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht.

Behandlung in den Ausschüssen:

Der federführende Finanzausschuss, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Verkehrsausschuss empfahlen eine Stellungnahme.

Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen.

Zu TOP 21
Entschließung des Bundesrates zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)
- Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen -
BR-Drs. 829/09

Wesentlicher Inhalt:

Mit dem Entschließungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz soll die Bundesregierung aufgefordert werden, unverzüglich die von ihr am 6. März 1992 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegte Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes zurückzunehmen. Wegen der Völkerrechtskonformität des deutschen Rechts sowie zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen, insbesondere durch die Kindschaftsrechtsreform, bestehe keine Notwendigkeit mehr, die Erklärung aufrecht zu erhalten.
Von Relevanz ist vor allem der vierte Punkt der (Vorbehalts-) Erklärung, der ausländerrechtliche Fragen betrifft. Dieser besagt im Wesentlichen, dass keine Bestimmung in dem Übereinkommen dahingehend ausgelegt werden dürfe, dass

  • die widerrechtliche Einreise oder der widerrechtliche Aufenthalt eines Ausländers in der Bundesrepublik erlaubt sei;
  • das Recht der Bundesrepublik Deutschland beschränkt werde, Gesetze und Verordnungen zur Einreise und zum Aufenthalt von Ausländern zu erlassen oder Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen.

Wegen der Völkerrechtskonformität des deutschen Rechts sowie zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen sei die Vorbehaltserklärung laut Entschließungsantrag entbehrlich.
Sowohl der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes als auch verschiedene national und international tätige Organisationen forderten seit Jahren die Rücknahme dieser Erklärung.

Behandlung in den Ausschüssen:

Im Ausschuss für Frauen und Jugend wurde in der 212. Sitzung am 2.12.09 ein Vertagungsantrag mit knapper Mehrheit abgelehnt und die Entschließung bei Enthaltung Niedersachsens mit knapper Mehrheit gefasst.
Der Innenausschuss hat in seiner 883. Sitzung am 2.12.09 eine Vertagung bis Wiederaufruf beschlossen.
Der Rechtsausschuss hatte in seiner 877. Sitzung am 2.12.09 um zwei Sitzungen vertagt und in seiner 879. Sitzung am 17.2.09 die Entschließung mit der Stimme Niedersachsens in geänderter Form gefasst.

Behandlung im Plenum:

Zu einer im Jahr 2008 nahezu wortgleich eingebrachten 3-Länderinititive hatte der Bundesrat in seiner 845. Sitzung am 13. Juni 2008 beschlossen, die Entschließung nicht zu fassen (vgl. BR-Drucksache 405/08 (Beschluss)).
Rheinland-Pfalz hatte den Präsidenten des Bundesrates gebeten, die Vorlage auf die Tagesordnung der 864. Sitzung des Bundesrates am 27. November 2009 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen. Diese wurde mit den Stimmen Niedersachsens abgelehnt und der Entschließungsantrag wurde an die Ausschüsse zur Beratung überwiesen.
Danach hatte Rheinland-Pfalz den Präsidenten des Bundesrates gebeten, die Vorlage auf die Tagesordnung der 865. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2009 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen. Diese wurde mit den Stimmen Niedersachsens abgelehnt, damit Innen- und Rechtsausschuss ihre Beratung zu Ende führen können.
Nun hatte Rheinland-Pfalz den Präsidenten des Bundesrates gebeten, die Vorlage auf die Tagesordnung der 867. Sitzung des Bundesrates am 5. März 2010 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen. Diese wurde bei Enthaltung Niedersachsens abgelehnt, damit der Innenausschuss seine Beratungen abschließen kann.

Zu TOP 22
Entschließung des Bundesrates „Zukunft der Bahn sichern“
- Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg -
BR-Drs. 64/10

Wesentlicher Inhalt:

Der Entschließungsantrag greift Positionen des Bundesrates, Ansätze des Koalitionsvertrages und öffentliche Aussagen des Bundesverkehrsministers auf und formuliert auf dieser Grundlage wesentliche bahnpolitische Forderungen der Länder, u.a.:

  • Die Länder sollen bei der Umsetzung und Fortschreibung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung stärker beteiligt werden. Eine gesetzliche Regelung zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot wird weiterhin für erforderlich gehalten (gemäß dem Gesetzentwurf über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, BR-Drs. 315/08 - Beschluss -).
  • Zur beabsichtigten Einführung eines Deutschlandtakts im Schienenpersonenverkehr soll das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Abstimmung mit den Ländern eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, die auch die notwendige Steigerung der Kapazitäten für den Schienengüterverkehr - insbesondere den Hafenhinterlandverkehr - mit untersucht. Auch insoweit wird zur Sicherung des Schienenpersonenfernverkehrs eine gesetzliche Grundlage für zielführend gehalten.
  • Betont wird das hohe Interesse der Länder an einer schnellen Realisierung von Pilotprojekten bei der Einführung neuer Betreibermodelle für regionale Schienenstrecken.
  • Das Konzept der Bundesnetzagentur zur Einführung einer Anreizregulierung für die Trassen- und Stationspreise sollte zügig umgesetzt werden.
  • Die Bundesregierung soll eine gesetzliche Grundlage für eine generelle Mitfinanzierung von NE-Infrastrukturmaßnahmen durch den Bund schaffen.
  • Angesichts des prognostizierten Zuwachses im Güterverkehr soll die Bundesregierung, die für den massiven Ausbau des Schienennetzes notwendigen planungs- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen umgehend schaffen. Die Mittel für Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur für die Dauer der gesamten Legislaturperiode sollen mindestens auf dem 2010 durch die Konjunkturpakete erreichten Niveau stabilisiert werden.


Behandlung in den Ausschüssen:

Der Verkehrsausschuss empfahl dem Bundesrat, die Entschließung mit zwei Maßgaben zu fassen: Ergänzung der Ziffer 2 (Einführung eines Deutschlandtaktes im Schienenpersonenverkehr) um die Anregung, dass BMVBS eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der notwendigen Kapazitätssteigerungen für den Schienengüterverkehr - insb. den Hafenhinterlandverkehr - in Auftrag gibt sowie Änderung der Ziffer 8 (massiver Ausbau des Schienennetzes) dahingehend, die Mittel für Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur für die Dauer der gesamten Legislaturperiode mindestens auf dem im Jahr 2010 durch die Konjunkturpakete erreichten Niveau zu stabilisieren.
Der Finanzausschuss vertagte seine Beratungen.

Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens der sofortigen Sachentscheidung zugestimmt und die Entschließung nach Maßgabe der Empfehlungen des Verkehrsausschusses beschlossen.


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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Rüdiger Jacobs

Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund
In den Ministergärten 10
10117 Berlin
Tel: 030/72629-1700
Fax: 030/72629-1702

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