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868. Sitzung des Bundesrats am 26. März 2010

Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung.



TOP 5
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
BR-Drs. 107/10

TOP 12
Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern
- Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin, Brandenburg -
BR-Drs. 62/10


TOP 13
Entschließung des Bundesrates zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)
- Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen -
BR-Drs. 829/09

TOP 14a)
Entschließung des Bundesrates über Maßnahmen gegen Spekulationen auf den Finanzmärkten und ungerechtfertigte Banker-Bonuszahlungen
- Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern -
BR-Drs. 68/10

TOP 14b)
Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
BR-Drs. 74/10

TOP 17
Entschließung des Bundesrates zur geplanten Kürzung bei der Solarförderung
- Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen -
BR-Drs. 110/10

Zu TOP 5
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
BR-Drs. 107/10

Wesentlicher Inhalt:
Das Gesetz beinhaltet Anpassungen des nationalen Steuerrechts an mehrere Entscheidungen des EuGH zur
- Gewährung der Altersvorsorgezulage
- Gewährung der degressiven Abschreibung für Abnutzungen auf Gebäude im EU/EWR-Ausland
- Abziehbarkeit von Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ansässig sind
- Umsatzsteuerbefreiung für Postuniversaldienstleistungen.
Zudem wird die Änderung der EU-Richtlinie zur gemeinsamen Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen umgesetzt. Ferner ist die im Koalitionsvertrag vorgesehene Vereinbarung des steuerbegünstigten Erwerbs von Unternehmensanteilen durch die Beschäftigten enthalten.
Der Deutsche Bundestag hat darüber hinaus folgende bedeutende Veränderungen in das Gesetz mit aufgenommen:
- Streichung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung der Finanzierungsaufwendungen von Finanzdienstleistungsunternehmen, wenn deren Umsätze mindestens zur
Hälfte auf Finanzdienstleistungen entfallen. Dadurch werden Leasing- und Factoringunternehmen gewerbesteuerrechtlich den Banken nahezu gleichgestellt, die
von einer Hinzurechnung befreit sind.
- Einführung eines Reverse-Charge-Verfahrens auf Umsätze des Handels mit CO2-Emissionszertifikaten zur besseren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs.
- Anpassung der Regelungen bei Verlagerungen von Betriebsteilen ins Ausland (sog.Funktionsverlagerungen) an international geltende Standards. Es wird die
Bewertung der Verrechnungspreise auf Grundlage der einzelnen Bestandteile desTransferpakets ermöglicht, wenn der Steuerpflichtige zumindest ein enthaltenes
wesentliches immaterielles Wirtschaftsgut genau bezeichnet.

Behandlung in den Ausschüssen:
Im allein beratenden Finanzausschuss war eine Empfehlung an den Bundesrat nicht zustande gekommen. Bei der Abstimmung stimmten genauso viel Länder für das Gesetz wie dagegen.
Sachsen verweigerte seine Zustimmung zum Gesetz, weil die im ersten Durchgang vom Bundesrat beschlossene Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes zur Streichung der Einhaltung der finanzstatistischen Zusätzlichkeit bei der Verwendung der Finanzhilfen des Bundes nicht in das Gesetz aufgenommen wurde.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat dem Gesetz mit den Stimmen Niedersachsens zugestimmt.
Die von den Ländern Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen beantragte Anrufung des Vermittlungsausschusses hat bereits dem Grunde nach keine Mehrheit bekommen.

Zu TOP 12
Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern
- Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin, Brandenburg -
BR-Drs. 62/10

Wesentlicher Inhalt:
Mit dem von Rheinland-Pfalz u.a. vorgelegten Entschließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, Alles zu unternehmen, die beim Fall „Schlecker“ nach Ansicht der Antragsteller deutlich gewordenen Gesetzeslücken im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu schließen. Sie soll einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Verdrängung und das Ersetzen von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von deutlich schlechter bezahlten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern unterbunden werden.
Der Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass
- für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz „Gleiche Arbeit- Gleiches Geld“ ohne Ausnahme gilt,
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nicht mehr allein für die Dauer ihres Einsatzes in einem Entleihunternehmen befristet beschäftigt werden dürfen
(Wiedereinführung des sogenannten „Synchronisationsverbots“)
- die Möglichkeit der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften begrenzt wird.

Behandlung in den Ausschüssen:
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfahl dem Bundesrat, die Entschließung in einer geänderten Fassung anzunehmen. Der Bundesrat bekenne sich zur Zeitarbeit, die betriebliche Auftragsspitzen abfange oder im Falle von Urlaub und Krankheit Vertretungen bereitstelle. Die Nutzung des Instruments der Zeitarbeit zum Ersatz von „Stammbelegschaften“ lehne der Bundesrat ab. Der Bundesrat bitte die Bundesregierung zu prüfen, welche Gesetzesänderungen erforderlich seien, um den unerwünschten Auswüchsen in der Zeitarbeitsbranche entgegen zu treten.
Der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Wirtschaftsausschuss empfahlen dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens die Entschließung in veränderter Fassung gefasst. Der Bundesrat bekennt sich zur Zeitarbeit, die betriebliche Auftragsspitzen abfängt oder im Falle von Urlaub und Krankheiten Vertretungen bereitstellt. Die Nutzung des Instruments der Zeitarbeit zum Ersatz von „Stammbelegschaften“ lehnt der Bundesrat ab. Er bittet die Bundesregierung um Vorschläge, wie Missbrauch in der Zeitarbeitsbranche wirksam begegnet werden kann.
Minister Bode hat eine Rede zu Protokoll gegeben.

Zu TOP 13
Entschließung des Bundesrates zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)
- Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen -
BR-Drs. 829/09

Wesentlicher Inhalt:
Mit dem Entschließungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz soll die Bundesregierung aufgefordert werden, unverzüglich die von ihr am 6. März 1992 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegte Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes zurückzunehmen. Wegen der Völkerrechtskonformität des deutschen Rechts sowie zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen, insbesondere durch die Kindschaftsrechtsreform, bestehe keine Notwendigkeit mehr, die Erklärung aufrecht zu erhalten.
Von Relevanz ist vor allem der vierte Punkt der (Vorbehalts-) Erklärung, der ausländerrechtliche Fragen betrifft. Dieser besagt im Wesentlichen, dass keine Bestimmung in dem Übereinkommen dahingehend ausgelegt werden dürfe, dass
- die widerrechtliche Einreise oder der widerrechtliche Aufenthalt eines Ausländers in der Bundesrepublik erlaubt sei;
- das Recht der Bundesrepublik Deutschland beschränkt werde, Gesetze und Verordnungen zur Einreise und zum Aufenthalt von Ausländern zu erlassen oder
Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen.
Wegen der Völkerrechtskonformität des deutschen Rechts sowie zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen sei die Vorbehaltserklärung laut Entschließungsantrag entbehrlich.
Sowohl der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes als auch verschiedene national und international tätige Organisationen forderten seit Jahren die Rücknahme dieser Erklärung.

Behandlung in den Ausschüssen:
Im Ausschuss für Frauen und Jugend wurde in der 212. Sitzung am 2.12.2009 ein Vertagungsantrag mit knapper Mehrheit abgelehnt und die Entschließung bei Enthaltung Niedersachsens mit knapper Mehrheit gefasst.
Der Innenausschuss hat in seiner 883. Sitzung am 2.12.2009 eine Vertagung bis Wiederaufruf beschlossen. In seiner 885. Sitzung am 11.3.2010 hat der Innenausschuss bei Enthaltung Niedersachsens eine Änderungsempfehlung beschlossen und gegen die Stimme Niedersachsens die Entschließung in geänderter Fassung gefasst.
Der Rechtsausschuss hatte in seiner 877. Sitzung am 2.12.2009 um zwei Sitzungen vertagt und in seiner 879. Sitzung am 17.2.2009 die Entschließung mit der Stimme Niedersachsens in geänderter Form gefasst.

Behandlung im Plenum:
Zu einer im Jahr 2008 nahezu wortgleich eingebrachten 3-Länderinititive hatte der Bundesrat in seiner 845. Sitzung am 13. Juni 2008 beschlossen, die Entschließung nicht zu fassen (vgl. BR-Drucksache 405/08 (Beschluss)).
Rheinland-Pfalz hatte den Präsidenten des Bundesrates gebeten, die Vorlage auf die Tagesordnung der 864. Sitzung des Bundesrates am 27. November 2009 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen. Diese wurde mit den Stimmen Niedersachsens abgelehnt und der Entschließungsantrag wurde an die Ausschüsse zur Beratung überwiesen.
Danach hatte Rheinland-Pfalz den Präsidenten des Bundesrates gebeten, die Vorlage auf die Tagesordnung der 865. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2009 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen. Diese wurde mit den Stimmen Niedersachsens abgelehnt, damit Innen- und Rechtsausschuss ihre Beratung zu Ende führen können.
Nun hatte Rheinland-Pfalz den Präsidenten des Bundesrates gebeten, die Vorlage auf die Tagesordnung der 867. Sitzung des Bundesrates am 5. März 2010 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen. Diese wurde bei Enthaltung Niedersachsens abgelehnt, damit der Innenausschuss seine Beratungen abschließen kann.
In der 868. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2010 erhielten die Ausschussempfehlungen zur Änderung der Entschließung keine Mehrheit. Ein Plenarantrag Baden-Württembergs, der die Absicht begrüßt, die Vorbehaltserklärung zurückzunehmen, wurde mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen und die Entschließung in Form dieses Plenarantrags mit den Stimmen Niedersachsens gefasst.

Zu TOP 14a)
Entschließung des Bundesrates über Maßnahmen gegen Spekulationen auf den Finanzmärkten und ungerechtfertigte Banker-Bonuszahlungen
- Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern -
BR-Drs. 68/10


Zu TOP 14b)
Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
BR-Drs. 74/10

Wesentlicher Inhalt:
Mit der Entschließung zu TOP 14a streben die antragstellenden Länder an, die für Finanzmarktkrise mitursächlichen Verhaltensweisen im Bankensektor für die Zukunft möglichst auszuschließen. Neben einer nachhaltigen Veränderung von Krisen fördernden Anreiz- und Vergütungsstrukturen für die Banken und deren Mitarbeiter sollen sich die von öffentlichen Stützungsmaßnahmen profitierenden Finanzinstitute angemessen an den Lasten beteiligen, die den öffentlichen Haushalten bei der Bekämpfung der Krise entstanden sind. Im Einzelnen werden drei Maßnahmen genannt:
- Einführung einer internationalen Finanztransaktionssteuer
- Fortsetzung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steueroasen
- Stärkere Besteuerung von Bonuszahlungen der Banken und Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Gehältern und Abfindungszahlungen, sowie eine
transparente und angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme.

Mit dem Gesetzentwurf zu TOP 14b werden die Anforderungen für solide Vergütungspraktiken im Banken- und Versicherungsbereich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Sie wurden vom Rat für Finanzstabilität für die Finanzbranche entwickelt und von den G 20 Staaten gebilligt. Die aufgestellten Prinzipien und Standards zielen darauf ab, Fehlanreize in der Vergütungspolitik von Kredit- und Finanzdienstleistungs- sowie Versicherungsunternehmen zu vermeiden und eine Vergütung zu gewährleisten, die am längerfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet ist. Die näheren Einzelheiten der Ausgestaltung der Vergütungssysteme, insbesondere die Überwachung, Offenlegung, Weiterentwicklung und Zusammensetzung sollen flexibel in zwei begleitenden Rechtsverordnungen des Bundesministeriums der Finanzen geregelt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird befugt, bei Unterschreitung bestimmter Anforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen bzw. zu beschränken.

Behandlung in den Ausschüssen:
Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfahlen dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen.
Zu dem Gesetzentwurf empfahlen beide Ausschüsse, keine Einwendungen zu erheben. Die Ausschüsse für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie für Frauen und Jugend empfahlen dagegen eine Stellungnahme. Darin werden zum einen die Sicherstellung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern und zum anderen die angemessene Berücksichtigung der Beratungspflichten gegenüber den Kunden bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme gefordert.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat die Entschließung nicht gefasst. Niedersachsen stimmte gegen die Fassung der Entschließung.
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen.
Minister Bode gab eine Rede zu Protokoll.
Darin weist er darauf hin, dass die Einführung einer Finanztransaktionssteuer das Risiko künftiger Krisen weder reduziere noch die gegenwärtige Krise verhindert hätte. Denn die Ursachen der Krise hätten in der falschen bilanziellen Bewertung und dem Rating strukturierter Finanzprodukte gelegen. Zudem vermeide nur eine globale Einführung Ausweichbewegungen der Finanzmärkte. Zusätzliche Abgaben auf Bonuszahlungen und der Ausschluss der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Abfindungen und Gehältern würden das deutsche Steuersystem weiter verkomplizieren, ohne die gewünschte Wirkung zu erzielen.

Zu TOP 17
Entschließung des Bundesrates zur geplanten Kürzung bei der Solarförderung
- Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen -
BR-Drs. 110/10

Wesentlicher Inhalt:
Mit der vorliegenden Entschließung wird die Bundesregierung gebeten, eine geplante stärkere Absenkung der Solarförderung nur in Abstimmung mit den Ländern vorzunehmen und dabei bereits geplante oder errichtete Anlagen zu berücksichtigen.
Hintergrund ist eine durch die Regierungskoalitionsfraktionen geplante Kürzung der Förderung für Solaranlagen über die im Erneuerbare Energiengesetz (EEG) ohnehin vorgesehenen Kürzungen hinaus. Aus deren Sicht habe der derzeitige Verfall der Marktpreise für Photovoltaikanlagen um bis zu 40 Prozent zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt. Daher solle die künftige Vergütung für Solarstrom an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden: Für Dachanlagen soll die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent sinken. Die Regelungen sollen zum 1. Juli 2010 in Kraft treten.
Nach Auffassung der Antrag stellenden Länder könnte die kurzfristige Umsetzung dieser Pläne die Anpassungsfähigkeit der deutschen Solarwirtschaft an das veränderte Umfeld überfordern.

Behandlung in den Ausschüssen:
Im Umweltausschuss und im Agrarausschuss wurden jeweils gegen die Stimme Niedersachsens Entschließungen in geänderter Form gefasst.
Während der Agrarausschuss den Text lediglich aktualisiert, kritisiert die Fassung des Umweltausschusses Inhalt und Verfahren der EEG-Novelle, macht konkrete Änderungsvorschläge (niedrigere Absenkung der Vergütung, großzügigere Fristen) und bittet, auf den geplanten vollständigen Ausschluss von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Ackerflächen zu verzichten.
Der Wirtschaftsausschuss hat mit der Stimme Niedersachsens die Empfehlung gegeben, die Entschließung nicht zu fassen.

Behandlung im Plenum:
Die Ausschussempfehlungen fanden keine Mehrheit.
Ein Plenarantrag von Sachsen- Anhalt und ein Plenarantrag von Baden-Württemberg wurden zurückgezogen.
Ein Plenarantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen, der unter anderem eine sanftere Absenkung der Vergütung fordert und vor Markteinbruch und Verlust der Technologieführerschaft Deutschlands auf dem Sektor der Photovoltaik warnt, wurde gegen die Stimmen Niedersachsens beschlossen.
Ein Plenarantrag der Länder Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen, der darauf zielt, Ackerflächen nicht grundsätzlich von der Förderung auszunehmen, wurde mit den Stimmen Niedersachsens abgelehnt.
Die Entschließung wurde in der Fassung des beschlossenen Mehrländerantrags gegen die Stimmen Niedersachsens gefasst.

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Ansprechpartner/in:
Herr Rüdiger Jacobs

Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund
In den Ministergärten 10
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Tel: 030/72629-1700
Fax: 030/72629-1702

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