Niedersachsen klar Logo

870. Sitzung des Bundesrats am 21.05.2010

Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung


TOP 1
Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
BR-Drs. 298/10


Zu TOP 1
Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
BR-Drs. 298/10

Wesentlicher Inhalt:
Zur Sicherstellung der Finanzstabilität in der Währungsunion wird das Bundesministerium der Finanzen mit dem Gesetz ermächtigt, Gewährleistungen bis zur Höhe von 123 Mrd. Euro für Kredite zu übernehmen, die eine von den Mitgliedstaaten des Europäischen Währungsgebietes gegründete Zweckgesellschaft zur Finanzierung von Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit eines Mitgliedstaates der Eurozone aufnimmt. Gewährleistungen können nur bis zum 30. Juni 2013 übernommen werden. Bei unvorhergesehenem und unabweisbarem Bedarf kann der Gewährleistungsrahmen mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages um bis zu zwanzig Prozent überschritten werden. Das Gesamtvolumen der durch die Zweckgesellschaft zu gewährenden Kredite beläuft sich auf bis zu 440 Mrd. Euro. Die Refinanzierung der Zweckgesellschaft erfolgt am Kapitalmarkt und wird anteilig durch die Euro-Mitgliedstaaten entsprechend deren Eigentümerschlüssel an der Europäischen Zentralbank (EZB) garantiert. Für die Bundesrepublik Deutschland errechnet sich hieraus ein Anteil von rd. 28 Prozent. Voraussetzung für die Übernahme von Gewährleistungen ist, dass der betroffene Mitgliedstaat mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Kommission unter Mitwirkung der EZB ein wirtschafts- und finanzpolitisches Programm vereinbart hat, dass von den Staaten des Euro-Währungsgebietes einvernehmlich gebilligt wird. Die Übernahme von Gewährleistungen beruht auf den vom Rat der Europäischen Union am 10. Mai 2010 beschlossenen Maßnahmen zur Sicherung der europäischen Finanzstabilität mit einem Gesamtvolumen von 750 Mrd. Euro. Zusätzlich zu den Gewährleistungen von 440 Mrd. Euro wird ein Kreditvolumen von ca. 60 Mrd. Euro zu Lasten des europäischen Haushalts garantiert, dass zunächst in Anspruch genommen werden muss. Der IWF will sich zudem mit 250 Mrd. Euro beteiligen.

Behandlung in den Ausschüssen:
Die Zuleitung des Gesetzes an den Bundesrat erfolgte unter Fristverkürzung. Ausschussberatungen fanden nicht statt.

Behandlung im Plenum:
Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde nicht gestellt.



Piktogramm Information

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Rüdiger Jacobs

Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund
In den Ministergärten 10
10117 Berlin
Tel: 030/72629-1700
Fax: 030/72629-1702

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln