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880. Sitzung des Bundesrates am 25.02.2011

Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:


TOP 1
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
BR-Drs. 109/11
in Verbindung mit
TOP 2
Siebtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
BR-Drs. 110/11



Zu TOP 1
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
BR-Drs. 109/11
in Verbindung mit
Zu TOP 2
Siebtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
BR-Drs. 110/11


Wesentlicher Inhalt:
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber am 9. Februar 2010 aufgegeben, die Regelsätze im SGB II und SGB XII neu zu bemessen und neu festzusetzen. Der Bundestag hatte das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch am 3. Dezember 2010 und am 11. Februar 2011 nach Abschluss eines ersten Vermittlungsverfahrens verabschiedet. Eine Zustimmung des Bundesrates konnte nicht erreicht werden. Der Bundesrat beschloss vielmehr am 11. Februar 2011 mit den Stimmen Niedersachsens, die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen. Diese sollte geeignet sein, die in den Beratungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates deutlich gewordenen unterschiedlichen Positionen zu überbrücken. Der Anrufung des Vermittlungsausschusses lag ein Antrag aller Länder zugrunde.

Behandlung in den Ausschüssen:
Der Vermittlungsausschuss legte am 23. Februar 2011 eine Beschlussempfehlung vor. Der Bundestag nahm diese am 25. Februar 2011 an und verabschiedete das Gesetz.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen, dem am 25. Februar 2011 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Minister Bode hat im Bundesrat das Wort genommen. Er würdigte, dass im Ergebnis ein Gesetz vorliege, das aus Sicht des Landes Niedersachsen nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfülle, sondern auch bedeutende Verbesserungen für Kinder und Hartz-IV-Empfänger beinhaltete und zusätzlich die Kommunen erheblich entlaste. Niedersachsen begrüße sehr, dass die Bundesregierung ein umfangreiches Bildungs- und Teilhabepaket auf den Weg gebracht habe, das jetzt im Zuge der Beratungen im Vermittlungsausschuss nochmals deutlich auf insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro aufgestockt worden sei. Damit seien die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, auch Kindern aus sozial schwachen Familien bessere Perspektiven zu geben. Die Zukunft hilfebedürftiger Kinder dürfe nicht länger davon abhängen, ob die Eltern langzeitarbeitslos seien oder nicht. Das neue Bildungspaket stehe für mehr soziale Integration und mehr Chancen auf Bildung und Teilhabe für Kinder aus hilfebedürftigen Familien. Minister Bode begrüßte die Bereitschaft der Bundesregierung außerordentlich, nicht nur das Bildungspaket voll zu finanzieren, sondern gleichzeitig auch die Kosten der Grundsicherung im Alter komplett zu übernehmen. In dieser milliardenschweren Entlastung der Kommunen sehe er ein großes Entgegenkommen des Bundes, für das Niedersachsen dankbar sei. Rückwirkend zum Jahresbeginn steigt der Bedarfssatz um fünf Euro, zum 1. Januar 2012 um weitere drei Euro - unabhängig von den notwendigen Anpassungen aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten als Übungsleiter werden zukünftig nicht mehr auf den Regelsatz angerechnet. Außerdem stellt das geänderte Gesetz klar, dass die Kosten für dezentrale Warmwasserbereitung nicht zum Hartz IV-Regelsatz gehören und vom Bund übernommen werden. Auch das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder wurde erweitert. So erhalten zukünftig auch Kinder von Wohngeldempfängern Leistungen aus dem Paket. Bis 2013 stellt der Bund jährlich 400 Millionen Euro für kostenlose Mittagessen in Horten und für Schulsozialarbeit zur Verfügung. Die Mittel gelangen auf dem Weg der Beteiligung an den „Kosten der Unterkunft“ zu den Kommunen. Zuständig für das Bildungs- und Teilhabepaket sind allein die Kommunen. Sie erhalten die Kosten erstattet. In diesem Zusammenhang legt das geänderte Gesetz auch die Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose für die nächsten Jahre fest. Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens das Siebte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bestätigt. Die Höhe der Beteiligungsquote hatte in der Vergangenheit immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern geführt. Hintergrund für die Zustimmung zu der erweiterten Hartz IV- Reform sind auch verschiedene Erklärungen zu Protokoll des Vermittlungsausschusses, in denen die Bundesregierung den Ländern unter anderem zugesichert hatte, die Kosten für die Grundsicherung im Alter schrittweise und ab 2014 vollständig zu übernehmen. Weitere Protokollerklärungen befassen sich mit Mindestlöhnen im Wach- und Sicherheitsgewerbe, in der Weiterbildungsbranche und bei der Zeitarbeit sowie Verabredungen für die Gemeindefinanzreform. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Rüdiger Jacobs

Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund
In den Ministergärten 10
10117 Berlin
Tel: 030/72629-1700
Fax: 030/72629-1702

http://www.niedersachsen.de

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