Zentrale Orte in ländlichen Räumen stärken
Aktuell wird die Richtlinie für das Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ überarbeitet und liegt dem Landesrechnungshof zur Stellungnahme vor. Ein wesentlicher Aspekt der Änderung ist die Erweiterung des Adressatenkreises, sodass auch Kommunen unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern antragsberechtigt sind. Der nächste Antragsstichtag ist der 01. September 2025. Interessensbekundungen sind bereits möglich und können bis zum 04. August 2025 beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht werden. |
Das Programm Zukunftsräume dient der Attraktivitätssteigerung von Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen. Es zielt speziell auf Vorhaben zur Stärkung der Ankerfunktion der Grund- und Mittelzentren ab, die eine wichtige Versorgungsfunktion für ihr Umland übernehmen, etwa in den Bereichen medizinische Versorgung, Einzelhandel oder auch Kultur.
Mit der Aktualisierung der Richtlinie wurde in 2025 einer inhaltlichen Nachschärfung nachgegangen, die im Wesentlichen die Aufhebung der 10.000 Einwohner*innengrenze als Antragsvoraussetzung beinhaltet. Die Festlegung als zentraler Ort dient zukünftig als maßgebliches Kriterium. Durch die Konzentration der zentralörtlichen Funktionen sind die Grund- und Mittelzentren insbesondere in ländlich geprägten Regionen wichtig für die Sicherung der Daseinsvorsorge.
Was wird gefördert:
Projektförderung (Nr. 2.1 der Richtlinie)
Gefördert werden konkrete investive und nicht-investive Projekte zur Stärkung der Ankerfunktion von Grund- und Mittelzentren. Die Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre. Die Förderquote liegt bei 60 %, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 300.000 Euro. Wenn Sie beabsichtigen, einen Projektantrag zu stellen, müssen Sie hierfür mindestens vier Wochen vor dem nächsten Antragsstichtag eine Interessenbekundung beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung einreichen.
Beratung für die Ausarbeitung förderfähiger Projekte (Nr. 2.2 der Richtlinie)
Bei Bedarf können die Kommunen zusammen mit der Interessenbekundung auch unterstützende Beratungsleistungen für die Ausarbeitung förderfähiger Projekte beantragen. Es können pro Jahr maximal 6 Beratungstage pro Kommune beantragt werden. Die Beratungstage können auf mehrere Projektideen für das Programm Zukunftsräume aufgeteilt werden. Hierzu kann auf einen Pool von Expertinnen und Experten zurückgegriffen werden (siehe Excel-Liste mit Expertinnen und Experten).
Förderung von Personalausgaben zur Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich Innenstadt-/Zentrenförderung (Nr. 2.3 der Richtlinie)
Unabhängig von konkreten Zukunftsraum-Projekten können Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung gefördert werden. Kommunen sollen auf diese Weise befähigt werden, auf die lokalen Gegebenheiten angepasste anderweitige Fördermittel einzuwerben und ihre Vorhaben strukturiert umzusetzen. Weitere Informationen finden sie in der Anlage „Anforderung an FDG 2.3 Personal“. Die Förderung beträgt ebenfalls 60 % bzw. 90 %; die Obergrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt bei 300.000 Euro. Sowohl für die Förderung von Projekten als auch von personellen Ressourcen gilt eine maximale Laufzeit von drei Jahren.
Weitere Informationen zur Programmgestaltung und Antragstellung entnehmen Sie den FAQ.
Welche Kommunen sind antragsberechtigt:
Das Programm Zukunftsräume Niedersachsen konzentriert sich auf die Ankerfunktion der Grund- und Mittelzentren in ländlichen Räumen und schließt damit eine Förderlücke. Die Festlegung der Grund- und Mittelzentren ist in den jeweiligen Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP) bzw. im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) geregelt. Der Fokus des Projekts muss auf der Stärkung der zentralörtlichen Funktion liegen und damit in einem Grund- oder Mittelzentrum verortet sein. Die Förderwürdigkeitsprüfung basiert auf Grundlage der Qualitätskriterien.
Vernetzung:
Besondere Bedeutung im Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ hat die Entwicklung von Ideen durch Erfahrungsaustausch und Vernetzung. Kommunen, die bereits Projekte erfolgreich umgesetzt haben, teilen ihre Erkenntnisse und Ergegbnisse, Schweirigkeiten und Erfolgsrezepte. Dafür gibt es zum einen die "Vernetzungsplattform - Zukunftsräume", als digitale Lösung, zum anderen werden Netzwerkonferenzen ausgerichtet, womit ein regelmäßiger Austausch, sowohl in Präsenz als auch digital unter den Akteuren ermöglicht wird.
Darüber hinaus werden Netzwerkkonferenzen für den unmittelbaren Austausch angeboten. Hier die bisherigen Veranstaltungen:
- Netzwerkkonferenz am 14.01.2020 mit über 130 Teilnehmenden in Hannover, weitere Informationen finden Sie hier.
- Digitale Netzwerkkonferenz am 24.09.2020 mit über 110 Teilnehmenden, weitere Infos, Präsentationen, Impulsvorträge und Veranstaltungsmitschnitte der Veranstaltung finden Sie hier.
- Digitale Netzwerkkonferenz am 25.03.2021 mit 180 Teilnehmenden. Vier Projektfilme aus Verden, Lingen, Hoya und Einbeck sowie einen Live-Mittschnitt der Podiumsdiskussion und der abschließenden Zusammenfassung im Plenum finden Sie hier.
- YouTube-Link der digitalen Netzwerkkonferenz vom 20.04.2022
- Regionale Vernetzungskonferenz in Rotenburg/Wümme am 08.12.2022, veranstaltet vom Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg. Alle Vorträge finden Sie hier.
- Regionale Netzwerkkonferenz in Goslar am 01.09.2023, veranstaltet vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig. Zum Bericht über die Veranstaltung kommen Sie hier.
- Regionale Netzwerkkonferenz im Rahmen des „Forum Leine-Weser“ in Hannover am 04.09.2023, veranstaltet vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser. Zum Bericht über die Veranstaltung kommen Sie hier.
- Regionale Netzwerkkonferenz in Oldenburg am 11.09.2023, veranstaltet vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems. Hier geht es zum Bericht.
Kontakt:
Kontaktieren Sie bei Fragen zur Teilnahme, Interessenbekundungen, Beratungsleistungen (ExpertInnenpool) und Projektanträgen bitte Ihr zuständiges ArL:
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig: Link
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser: Link
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg: Link
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems: Link
Änderungsrichtlinie_Zukunftsraeume_20231122.pdf
(PDF, 0,08 MB)
Änderungsrichtlinie_Zukunftsraeume_20220825.pdf
(PDF, 0,94 MB)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Zukunftsräumen in Niedersachsen.pdf
(PDF, 2,96 MB)
Vordruck Interessenbekundung_2025.pdf
(PDF, 0,08 MB)
20250618_ExpertInnenpool_Zukunftsraeume.xlsx
(XLSX, 0,76 MB)
Ansprechpartner:innen für alle fachlichen Fragen sind die Ämter für regionale Landesentwicklung
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Frau Rzeppa
+49 531 484-1082
angela.rzeppa@arl-bs.niedersachsen.de
Frau Schulz (Vertreterin)
+49 531 484-1072
sonja.schulz@arl-bs.niedersachsen.de
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Herr Matthias Maring
+49 5121 6970-123
matthias.maring@arl-lw.niedersachsen.de
Frau Anja Krutwa
+49 5121 6970-136
anja.krutwa@arl-lw.niedersachsen.de
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Frau Stefani Thomas
+49 4131 15-1374
stefani.thomas@arl-lg.niedersachsen.de
Frau Dr. Birgit Nolte
+49 4131 15-1360
birgit.nolte@arl-lg.niedersachsen.de
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Frau Bianca Suhr
+49 441 9215-458
bianca.suhr@arl-we.niedersachsen.de