STARK-Förderprogramm und Strukturhilfen Wilhelmshaven
Förderprogramme zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Kohleausstiegs am Standort Wilhelmshaven
Die Bundesregierung hat 2020 den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 beschlossen, als wichtigen Beitrag für Deutschlands Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein. Gleichzeitig unterstützt sie mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) mit Strukturhilfen.
Mit dem Ausstieg aus der Energiegewinnung aus Kohle muss Wilhelmshaven ebenso wie alle anderen Kohlestandorte in Deutschland einen nachhaltigen Strukturwandel einleiten. Die Strukturhilfen des Bundes unterstützen dabei. Dadurch sollen neue Beschäftigungs- und Wertschöpfungsmöglichkeiten geschaffen werden. Laut dem Investitionsgesetz Kohleregionen erhält Wilhelmshaven und die angrenzenden Gemeinden des Nachbarkreises Friesland dafür vom Bund bis 2038 bis zu 157 Millionen Euro.
Das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung steuert und begleitet den Strukturwandel in Wilhelmshaven. Gemeinsam mit der Stadt Wilhelmshaven, dem Landkreis Friesland und dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems werden die Maßnahmen und Projekte entwickelt und umgesetzt.
Förderrichtlinie „Strukturhilfen Wilhelmshaven“
Um die wirtschaftliche Infrastruktur und die Region insgesamt zu stärken hat das Land Niedersachsen die Förderrichtlinie „Strukturhilfen Wilhelmshaven“ aufgelegt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems. Das Amt ist hier als Antrags- und Bewilligungsbehörde zuständig.
STARK-Förderprogramm
Das Förderprogramm des Bundes „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)“ flankiert die Landesförderrichtline. Der Bund verfolgt das Ziel, den Menschen und Regionen auch nach dem Ende der Kohleverstromung gute Zukunftsperspektiven zu bieten und ihr engagiertes Handeln zur Transformation und Entwicklung der Kohleregionen zu stärken. Im Fokus stehen dabei Projektförderungen für den Aufbau von Netzwerken und Kompetenzzentren, zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers sowie zur strategischen Weiterentwicklung der Region.
Für die STARK-Richtlinie ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die zuständige Bewilligungsbehörde.
Personen und Einrichtungen, die sich für eine Förderung über die Landesrichtlinie „Strukturhilfen Wilhelmshaven“ oder die STARK-Richtlinie des Bundes informieren möchten, können sich mit dem Regionalmanagement Wilhelmshaven in Verbindung zu setzen.
Zur Bundesförderrichtlinie „STARK“ gehört jetzt auch die Förderkategorie „Transformationstechnologien“. Damit werden künftig auch Projekte unterstützt, die den Ausbau und die Produktion von Schlüsseltechnologien wie Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren sowie Technologien zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 zum Ziel haben.
Hinweis: Die Antragsfrist für Anträge auf die neue Förderkategorie 12 ist bereits abgelaufen. Für alle weiteren Förderkategorien der STARK-Richtlinie können weiterhin Anträge eingereicht werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.04.2022
zuletzt aktualisiert am:
11.03.2025
Ansprechpartner/in:
Julian Sauer