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Wie reagiert die EU auf den Krieg in der Ukraine?

Welche Sanktionen wurden von EU Seite aufgestellt?

Als Reaktion hat die EU die umfassendsten Sanktionen ihrer Geschichte erlassen. Dadurch soll Russland wirtschaftlich weiter unter Druck gesetzt werden. Erste Sanktionen hatte die EU bereits 2014 wegen der rechtswidrigen Annexion der Krim verhängt.

Die 2022 beschlossenen Sanktionen umfassen insbesondere:

- Finanzielle Sanktionen: Es wurde beschlossen, den Zugang zu den Kapitalmärkten der EU zu beschränken. Mehrere russische und belarussische Banken wurden aus dem internationalen Zahlungsinformationssystem SWIFT ausgeschlossen und gegen wichtige russische Banken wurde ein Transaktionsverbot verhängt. Um eine Umgehung der Sanktionen zu verhindern, wurde unter anderem entschieden, Transaktionen mit der russischen und belarussischen Zentralbank sowie die Lieferung von auf eine amtliche Währung eines EU-Mitgliedstaats lautende-Banknoten an Russland und Belarus zu untersagen. Darüber hinaus wurden Maßnahmen ergriffen, um die Kapitalzuflüsse aus Russland und Belarus in die Union erheblich einzuschränken.

- Wirtschaftssanktionen: Alle Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen wurden untersagt, die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen an russische Unternehmen verboten und jegliche finanzielle Unterstützung russischer Organisationen, die sich in öffentlicher Inhaberschaft oder unter öffentlicher Kontrolle befinden, ausgeschlossen. Es gelten Ausnahmen für Transaktionen mit staatseigenen Organisationen hinsichtlich landwirtschaftlicher Produkte. Der Kauf, die Einfuhr und das Verbringen von Kohle und anderen festen fossilen Brennstoffen aus Russland in die EU ist seit dem 10.08.2022 verboten. Zudem ist es grundsätzlich verboten, neue Investitionen in den russischen Energiesektor vorzunehmen. Ebenso gilt seit dem 05.12.2022 ein weitgehendes Importverbot für russisches Rohöl in der EU. Durch einen Ölpreisdeckel stellt die EU sicher, dass europäische Unternehmen sich nur an einem Seetransport von Rohöl in Drittstaaten beteiligen dürfen, wenn der Verkaufspreis eine bestimmte Obergrenze nicht übersteigt. Zudem hat die EU umfassende Sanktionen im Verkehrssektor verhängt (Verbot des Überflugs des EU-Luftraums und des Zugangs zu EU-Flughäfen für russische Luftfahrtunternehmen; grundsätzliches Verbot des Zugangs zu EU-Häfen und Schleusen für Schiffe, die unter russischer Flagge registriert sind; grundsätzliches Verbot für alle russischen und belarussischen Kraftverkehrsunternehmen, Güter auf der Straße innerhalb der EU zu befördern). Ferner wurden Ausfuhrverbote für Luftfahrzeuge und zugehörige Ausrüstung an russische Luftfahrtunternehmen sowie Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die dazu beitragen könnten, dass Russland militär-technologische Verbesserungen erzielt, beschlossen. Damit zusammenhängende Dienstleistungen sind verboten oder zumindest beschränkt. Außerdem hat der Rat restriktive Maßnahmen hinsichtlich der Ausfuhr von Gütern und Technologien der Seeschifffahrt angenommen. Daneben gelten umfängliche weitere Handelsbeschränkungen für Eisen, Stahl sowie Luxusgüter und weitreichende Ausfuhrbeschränkungen für Güter wie Flugturbinenkraftstoff, Güter aus dem Bereich fortgeschrittener Technologie und Drohnentechnik aller Art sowie Einfuhrverbote für Produkte wie Gold, einschließlich Goldschmuck, Holz, Zement, Kaviar, Krebstiere und Alkohol eingeführt. Auch die Erbringung von Dienstleistungen aus vielen Bereichen wie z.B. Architektur oder Rechtsberatung für Russland ist EU-Dienstleistern untersagt.

- Einzelsanktionen/Listungen: Zu den verhängten Sanktionen gehören auch das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verhängen von Reiseverboten für Personen, Unternehmen und Organisationen, die den Krieg in der Ukraine und die schädlichen Aktivitäten der russischen Regierung unterstützen. Es gibt EU-Einreisebeschränkungen für russische Diplomaten und ähnliche Gruppen sowie für Geschäftsleute.

- Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen zu den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja: Für die genannten Gebiete gibt es ein Einfuhrverbot für Waren (Ausnahme: Waren mit ukrainischem Ursprungszeugnis), umfangreiche Ausfuhrverbote sowie Beschränkungen für Handel und Investitionen.

- Sanktionierung von Desinformationsakteuren: Es ist Betreibern verboten, Inhalte von diversen russischen Medien, darunter u.a. Sputnik und RT in der EU auszustrahlen, zu unterstützen oder anderweitig zu deren Verbreitung beizutragen.

Weitere Informationen finden sich auf der Website der EU-Kommission

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
22.12.2022

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