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Zukunftsräume Niedersachsen: Regionalministerin Birgit Honé überreicht den Städten Lingen und Nordhorn Förderbescheide

Im Amtsbezirk Weser-Ems werden zwei weitere Projekte zur Attraktivierung der Innenstädte mit insgesamt knapp 400.000 Euro gefördert

Die Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Birgit Honé, hat den Städten Lingen und Nordhorn am (heutigen) Mittwoch, in einer Videokonferenz Förderbescheide aus der Richtlinie „Zukunftsräume Niedersachsen“ überreicht. Mit innovativen und kreativen Ideen wollen die Projektträger die Attraktivität ihrer Innenstädte steigern. Dies ist das Ziel der Richtlinie, mit der das Regionalministerium explizit zentrale Klein- und Mittelstädte in den ländlichen Räumen adressiert. Im September 2020 hatte das Ministerium im Zuge der Corona-Pandemie eine weitere Förderrunde des Programms aufgelegt. „Gerade jetzt müssen wir die Kommunen besonders unterstützen“, sagte Regionalministerin Honé im Rahmen der virtuell stattfindenden Bescheidübergabe. „Mit der Richtlinie bieten wir ein flexibles Instrument an, das sie dabei unterstützt, ihre Ankerfunktion für die sie umgebenden ländlichen Räume wahrzunehmen.“

Zentrale Orte übernähmen gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen eine wichtige Versorgungsfunktion für die Bevölkerung der Stadt sowie des Umlandes, so Honé. „Ich bin überzeugt, dass wir den vielschichtigen Herausforderungen, vor denen die Kommunen dabei stehen, mit kreativen Lösungsansätzen besser begegnen können. Wir brauchen flexible Instrumente, um auch auf unerwartete Herausforderungen reagieren zu können – das macht die Bewältigung der Corona-Pandemie einmal mehrdeutlich.“ Für den Amtsbezirk Weser-Ems überreichte Regionalministerin Birgit Honé zwei Projektträgern einen Förderbescheid:

· Die Stadt Lingen erhält 147.375 Euro für das Projekt „Last-Mile-Logistic-Hub Lingen (LaMiLi)“ und

· die Stadt Nordhorn erhält 252.000 Euro für das Projekt „Nebenlagen Offensive Nordhorn“.

Birgit Honé: „Ihre Projekte hören sich wirklich erfolgsversprechend an. Sie werden damit einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Zentren und zur Daseinsvorsorge in den ländlichen Räumen in Niedersachsen leisten, da bin ich mir sicher.

Für die Umsetzung wünsche ich Ihnen alles Gute und freue mich darauf, mir Ihre Projekte vor Ort anzusehen, sobald das Pandemie bedingt wieder möglich ist.“

Mit der nunmehr dritten Förderrunde werden im Amtsbezirk Weser-Ems bisher 11 Projekte mit insgesamt über 1,7 Millionen Euro über das Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ gefördert. Der Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Franz-Josef Sickelmann, unterstrich die Bedeutung des Programms für die Region: „Die ungebrochene Nachfrage und die Qualität der Projekte hat gezeigt, dass das Ziel der Schließung der Lücke im Förderkanon von EU, Bund und Ländern erreicht wurde“, sagte Sickelmann. „Die Projekte aus Nordhorn und Lingen mit Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstädte passen sehr gut zu den Herausforderungen der aktuellen Corona-Pandemie“, so der Landesbeauftragte. Die Innenstädte der Mittelzentren stünden angesichts des neuerlichen Lockdowns vor schwierigen Zeiten. Die Insolvenzen großer Bekleidungsunternehmen seien Alarmsignale, Geschäftsschließungen wohl nicht zu vermeiden, erläuterte Franz-Josef Sickelmann die Situation der Innenstädte. „Daher ist jede Unterstützung wichtig“, begrüßte Sickelmann die Förderung der Städte Lingen und Nordhorn.

Weitere Informationen zu den im Amtsbezirk Weser-Ems geförderten Projekten und zur Richtlinie „Zukunftsräume“ finden Sie auf den folgenden Seiten.


Informationen über die im Amtsbezirk Weser-Ems geförderten Projekte:

1.

Antragstellerin

Stadt Lingen

Projektname

„Last-Mile-Logistic-Hub Lingen (LaMiLi)“

Gesamtkosten

245.625 €

Förderung

147.375 €

Kurze Projektbeschreibung

Übergeordnetes Ziel des Projektes ist es, durch die Entwicklung eines nachhaltigen und smarten Logistikkonzepts zur Belieferung der "letzten Meile" die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Stadt Lingen (Ems) als Einkaufs- und Versorgungszentrum zu steigern. Untergeordnete Ziele sind eine deutliche Reduzierung des (Warenliefer-) Verkehrs im Innenstadtbereich, eine nachhaltige Senkung der CO2-Emmissionen zur Verbesserung der Luftqualität sowie eine Erhöhung der Sicherheit von Passanten in den Fußgängerzonen.

2.

Antragstellerin

Stadt Nordhorn

Projektname

„Nebenlagen Offensive Nordhorn“

Gesamtkosten

420.000 €

Förderung

252.000 €

Kurze Projektbeschreibung

Ziel der Nebenlagen-Offensive ist es, Nordhorn als attraktive Einkaufs- und Erlebnisstadt weiterzuentwickeln und damit als Mittelzentrum nachhaltig zu stärken. Die besonders vom Strukturwandel betroffenen Nebenlagen der Innenstadt sollen die Alleinstellungsmerkmale Nordhorns (Wasserstadt, Lage der Innenstadt auf der Vechteinsel, Lage an Wander- und Radrouten, alte Textil- und Gründerstadt) aufnehmen und Raum für neue Trends wie Pop-up-stores, urban manufactoring, crafting, upcycling, recommerce oder kollaborative Strukturen bieten. Leerstehende Immobilien sollen genutzt werden, um neue Geschäftsmodelle zu erproben, traditionelle Einzelhändler und Existenzgründer sollen bei der Digitalisierung und der Zusammenarbeit unterstützt werden.


Hintergrund:

Im Sommer 2019 hat das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung das Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ aufgelegt, um gezielt Projekte für die Lebendigkeit und Attraktivität von Klein- und Mittelstädten, Gemeinden sowie Samtgemeinden ab 10.000 Einwohnern in Niedersachsen zu unterstützen, die in ländlichen Räumen Zentrumsfunktionen wahrnehmen. Mit dem neuen Programm setzt das Ministerium auf die Bausteine Beratung, Förderung und Vernetzung. Zunächst können interessierte Kommunen Beratungsleistungen zur Ausarbeitung ihrer Förderanträge in Anspruch nehmen. Mit dem so verfeinerten Antrag gehen sie dann in das Auswahlverfahren. Über die Bewilligung der Förderanträge entscheiden die vier Ämter für regionale Landesentwicklung in Abstimmung mit den kommunalen Steuerungsausschüssen. Die projektbezogene Förderquote liegt bei 60 Prozent, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bei 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Fördersumme pro Projekt liegt zwischen 75.000 und 300.000 Euro. Um die Ideenfindung und den Erfahrungsaustausch zu intensivieren, finden regelmäßig Netzwerkveranstaltungen statt.

Seit 2019 gingen in drei Antragsrunden etwa 100 Interessensbekundungen ein, aus denen einschließlich der laufenden Runde 41 Projekte ausgewählt wurden und mit insgesamt rund 8 Millionen Euro über die Richtlinie gefördert werden. Der Stichtag für die vierte Antragsrunde ist der 20.05.2021.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2021

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