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Lage und Anreise

Hinweise zur Barrierefreiheit des Dienstgebäudes:
Das Gebäude ist barrierefrei zu erreichen.

Lage:
Das "Niedersachsen-Haus" liegt mitten im Europaviertel von Brüssel.

Anreise mit Bahn und Metro:
Mit der Bahn reisen Sie am Besten bis zum Bahnhof "Bruxelles Midi". Im Bahnhof gehen Sie zur Metro (Blaues Schild mit weißem M). Ein Einzelticket kostet 2,10 € am Automaten (2,50 € im Bus), ein Zehnerticket 14,00 € (benötigt MOBIB basic card für einmalig 5,00 €). Sie benutzen die Linie 2 oder 6 in Richtung "Elisabeth" und fahren fünf Stationen bis "Trône/Troon". Dort steigen Sie aus und verlassen die Metrostation in Richtung "Montoyer". Folgen Sie anschließend der Rue Montoyer bis fast zum Ende (2-3 Minuten). Auf der rechten Straßenseite finden Sie die Landesvertretung mit der Haus-Nr 61.

Anreise mit dem Auto:
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zu den Umweltzonen in Belgien und die damit verbundene Registrierung Ihres Fahrzeugs vor einem Besuch in der Landesvertretung.

Umweltzonen in Belgien (LEZ)
Low Emission Zone (Stand: 07.12.2019)

Brüssel

Zur Verbesserung der Luftqualität in Brüssel wurde mit Beginn des Jahres 2018 eine „Low Emission Zone“ (LEZ) eingeführt, vergleichbar mit den Umweltzonen in zahlreichen deutschen Großstädten.

Um mit dem Auto in der LEZ fahren zu können, muss es zuvor online registriert werden. Die Registrierung ist kostenlos und verpflichtend für alle Fahrzeuge, die sich in der LEZ bewegen, somit gilt sie auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Zur Überprüfung der korrekten Registrierung der Fahrzeuge sind innerhalb der LEZ zahlreiche Kameras installiert worden, die die Nummernschilder erfassen. Eine Umweltplakette nach deutschem Vorbild, die Auskunft über die Schadstoffklasse gibt, ist also nicht erforderlich. Die Grenzen der LEZ sind mit entsprechenden Hinweisschildern kenntlich gemacht worden.

Ob ein Befahren der LEZ möglich ist, hängt von der jeweiligen Schadstoffgruppe des Fahrzeuges ab. Bis zum Jahr 2025 ist eine stufenweise Verschärfung vorgesehen. Halterinnen und Halter von Fahrzeugen, die die Kriterien nicht erfüllen, können für maximal acht Tage im Jahr einen Tagespass erwerben, mit dem ein Befahren der LEZ erlaubt ist.

Für alle im Ausland zugelassenen Fahrzeuge ist die Registrierung vorgeschrieben (Ausnahme: in den Niederlanden zugelassene Fahrzeuge).

Dieser Antrag auf Registrierung ist kostenlos und muss vor Ihrem Besuch über das elektronische Formular erfolgen.

Neben den Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Fahrzeug müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

· Zulassungsbescheinigung (obligatorisch);

· EWG-Konformitätsbescheinigung (fakultativ);

· jedes andere Dokument mit Angaben, anhand derer die mitgeteilten Daten überprüft werden können (fakultativ).

Jedes Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist und ohne vorherige Registrierung in die Niedrigemissionszone der Region Brüssel einfährt, wird mit einem Bußgeld von 150 € belegt (auch wenn das Fahrzeug die Zugangsbedingungen der LEZ erfüllt). Jede Übermittlung unrichtiger Informationen bei der Registrierung wird mit einem Bußgeld von 25 Euro geahndet.

Weiterführende Informationen sowie den Link zur Registrierung finden Sie hier: https://www.lez.brussels/mytax/de/registration


Antwerpen und Flandern

Auch in Antwerpen gibt seit Anfang 2018 eine Umweltzone ähnlich wie in Brüssel und Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen müssen sich dort registrieren lassen.

Fahrzeuge mit belgischen bzw. niederländischen Kennzeichen müssen dies nicht, sofern sie die entsprechende EURONORM haben.

Weitere Infos finden Sie hier: https://lez.antwerpen.be/?Taal=DE

FAQ:

Die flämische Umweltzonenverordnung gilt für ganz Flandern. Gent führt bereits 2020 eine Umweltzone ein. Die Zulassungsbedingungen werden dieselben sein wie in Antwerpen. In Mechelen wird ab 2021 eine Umweltzone eingerichtet.

Achtung: Zulassungen gegen Bezahlung für die Umweltzone Antwerpen gelten nicht in anderen Städten mit einer Umweltzone. Kostenlose Registrierungen gelten hingegen schon in den flämischen Umweltzonen, aber nicht in Brüssel.

Weitere Informationen über die Einführung der Umweltzone in Mechelen finden Sie auf der Webseite der Stadt Mechelen. Für die Einführung in Gent ab 01.01.2020 können Sie auf der Webseite der Stadt Gent nachsehen.

Weitere Informationen über die verschiedenen Umweltzonen in Flandern finden Sie auf der Webseite von LNE.

Im Dezember 2018 verabschiedete die Regierung von Wallonien einen Gesetzesentwurf, der die dauerhafte oder vorübergehende Einrichtung von Niedrigemissionszonen in wallonischen Gemeinden ermöglicht. Achtung: Diese Niedrigemissionszonen funktionieren nicht auf dieselbe Weise wie diejenigen in Brüssel oder Flandern.


Lageplan   Bildrechte: Design HDMH sprl

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Anschrift

Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union
Rue Montoyer 61
B-1000 Bruxelles
Tel: +32 2 230 0017
Fax: +32 2 230 1320
poststelle@lv.niedersachsen.eu

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