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Interreg Europe-Projekt GreenGov

Das ist GreenGov - das Interreg-Projekt stellt sich vor.


Unterschiedliche Regionen in Europa suchen gemeinsam nach Wegen, Förderprogramme zur nachhaltigen Entwicklung attraktiver und einfacher zu gestalten - darum geht es bei GreenGov.

Um das zu erreichen, stehen von 2024 bis 2028 mehr als 2,2 Millionen Euro aus EU-Mitteln bereit. Durch den Austausch von Wissen und Erfahrungen unterstützt GreenGov den Übergang zu einer emissionsarmen und ressourcenschonenden Wirtschaft. Lokale Behörden werden dabei unterstützt, die Anforderungen der EU an nachhaltige Aktivitäten umzusetzen und nachhaltige Finanzierungssysteme zu verbessern.


Projektpartnerschaft mit EU-Regionen

An GreenGov wirken zehn Partnerregionen mit, die von dem italienischen Forschungszentrum Poliedra unterstützt werden:

Das Bild zeigt eine Karte von Europa, die EU-Mitgliedstaaten sind farblich leicht hervorgehoben. Mit Locationspins sind die teilnehmenden Regionen des Projektes "GreenGov" markiert. Bildrechte: MB
  • Île-de-France, Frankreich (federführend)
  • Metropolregion Lissabon, Portugal
  • Region Lombardei, Italien
  • Forschungszentrum Technische Universität Mailand (Poliedra), Italien
  • Region Brüssel Hauptstadt, Belgien
  • Agentur für regionale Entwicklung Südwest Oltenien, Rumänien
  • Agentur für regionale Entwicklung Nordwest, Rumänien
  • Agentur für öffentliche Innovationen JINAG-Verband, Tschechische Republik
  • Agentur für regionale Entwicklung Mykolajiw, Ukraine
  • Agentur für regionale Entwicklung Kiew, Ukraine
  • Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Um Investitionen in ökologisch nachhaltigen Projekten und Finanzierungen (Green Finance und Green Budgeting) anzulegen, arbeiten die Projektpartner an der Entwicklung eines Leitfadens. GreenGov umfasst acht politische Instrumente: Vier EFRE-Programme (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung), eine Green-Finance Strategie, eine Strategie für die wirtschaftliche Transformation sowie eine Entwicklungs- und eine regionale Klimastrategie.


Wer legt fest, was "nachhaltig" ist?

Das gibt die EU-Taxonomie-Verordnung vor. Die EU-Taxonomie ist ein System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Sie gibt damit Orientierung bei der Investition in nachhaltige Aktivitäten und in ein ökologisches Finanzwesen.

Nach dieser Verordnung gilt eine wirtschaftliche Aktivität dann als nachhaltig, wenn sie wesentlich zu einem der folgenden Umweltziele beiträgt:

a) Klimaschutz,

b) Anpassung an den Klimawandel,

c) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,

d) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,

e) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie

f) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.


Die Verwaltungsbehörden der EU-Strukturfondsförderung müssen in ihren Programmen der Förderperiode 2021-2027 außerdem das "Do No Significant Harm" (DNSH) Prinzip anwenden. Auf Deutsch bedeutet das so viel wie: der Grundsatz zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen.
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