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919. Stzung des Bundesrates am 14. Februar 2014

Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:


TOP 4
Entschließung des Bundesrates zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards (EPSAS) zu dem Bericht der Kommission vom 6.3.2013 an den Rat und das Europäische Parlament - Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten - Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten COM(2013) 114 final sowie zu dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 2013 (TOP 37; zu Drucksachen 17/13183 Nr. A.12, 17/14148)
- Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz -
BR-Drs. 811/13

TOP 8
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch
BR-Drs. 512/11

TOP 17
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freizügigkeit der EU-Bürger und ihrer Familien: fünf grundlegende Maßnahmen
BR-Drs. 791/13


Zu TOP 4
Entschließung des Bundesrates zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards (EPSAS) zu dem Bericht der Kommission vom 6.3.2013 an den Rat und das Europäische Parlament - Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten - Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten COM(2013) 114 final sowie zu dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 2013 (TOP 37; zu Drucksachen 17/13183 Nr. A.12, 17/14148)
- Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz -
BR-Drs. 811/13

Wesentlicher Inhalt:
Die EU-Kommission beabsichtigt zur EU-weiten Gleichgestaltung der Rechnungslegung und der statistischen Berichterstattung einheitliche Standards unter Berücksichtigung der Periodenabgrenzung einzuführen, die sogenannten EPSAS (European Public Sector Accounting Standards). Ziel der EPSAS ist es, Zahlungsflüsse der öffentlichen Hand klarer aufzuführen und zeitlich zuzuordnen. Im Kern bedeutet dies neben der weitgehend vorherrschenden Kameralistik die Einführung der doppelten Rechnungslegung (kaufmännische doppelte Buchführung), der sogenannten Doppik. Die Entschließung will die in Deutschland normierte Koexistenz der Rechnungswesensysteme mit funktionierender Kontrolle durch die Parlamente absichern. Sie möchte, dass die Kosten-Nutzen-Relation bei dem Vorhaben nicht aus den Augen gerät. Immerhin wird der Umstellungsaufwand auf 0,02 bis 0,1 % des Bruttoinlandsproduktes geschätzt, was für Deutschland einen Aufwand von rund 2,65 Milliarden und für Niedersachsen und seine Kommunen immerhin noch von rund 220 Millionen Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren bedeutet. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Beteiligung der Länder im weiteren Prozess zu sichern, damit bei aller notwendigen europäischen Harmonisierung die Beachtung deutscher Länderspezifika erreicht werden kann.

Behandlung in den Ausschüssen:
Der Finanzausschuss hat der Entschließung mit Maßgaben einstimmig zugestimmt. Zum einen wird die Konkretisierung der Ziele der EPSAS eingefordert, zum anderen soll sichergestellt werden, dass die Standards durch staatliche Gremien entwickelt werden. Der EU-Ausschuss hat sich diesem Votum uneingeschränkt angeschlossen.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens die Entschließung mit den Maßgaben einstimmig gefasst.

Zu TOP 8
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch
BR-Drs. 512/11

Wesentlicher Inhalt:
Nach geltendem Recht müssen Rinder mit zwei äußerlich sichtbar angebrachten Ohrmarken gekennzeichnet werden. Mit der o.g. Vorlage schlägt die Kommission vor, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, auf freiwilliger Basis eine dieser beiden Ohrmarken durch eine elektronische Kennzeichnung, einen sog. RFID-Chip zu ersetzen, der den Tieren entweder als Stäbchen unter die Haut injiziert oder aber in einem Bolus zum Verbleib in den Pansen abgeschluckt wird. Der Bundesrat hat zu diesem Vorschlag bereits in seiner 889. Sitzung am 4.11.2011 Stellung genommen. Die Beratungen des Vorschlags in Brüssel stehen, dem Vernehmen nach, kurz vor dem Abschluss. Baden-Württemberg hat die Wiederaufnahme der Beratungen im Bundesrat beantragt und einen Antrag zur Abstimmung gestellt, mit dem die Bundesregierung gebeten wird, in den Verhandlungen in Brüssel darauf hinzuwirken, dass nicht nur eine, sondern beide Ohrmarken durch einen RFID-Chip ersetzt werden können.

Behandlung in den Ausschüssen:
Der federführende Ausschuss für Europäische Angelegenheiten und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfahlen dem Bundesrat, von einer neuerlichen Stellungnahme abzusehen.


Behandlung im Plenum:
Baden-Württemberg hat, nach der Ablehnung seines Antrags in den Ausschüssen, diesen noch einmal als Plenarantrag gestellt. Niedersachsen hat diesen Plenarantrag unterstützt. Da der Antrag aber im Bundesrat keine Mehrheit fand, hat der Bundesrat von einer weiteren Stellungnahme abgesehen.

Zu TOP 17
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freizügigkeit der EU-Bürger und ihrer Familien: fünf grundlegende Maßnahmen
BR-Drs. 791/13

Wesentlicher Inhalt:
Die Kommissionsmitteilung soll die Rechte und Pflichten der EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie die Bedingungen und Beschränkungen der Freizügigkeit im Rahmen des EU-Rechts erläutern. Anhand von fünf Maßnahmen will die Kommission aufzeigen, wie die Mitgliedstaaten und ihre Behörden dabei unterstützt werden können, Rechtsvorschriften und die verfügbaren Mittel vor Ort im Bereich der Freizügigkeit bestmöglich anzuwenden. Die Freizügigkeit ist eine der wesentlichen Errungenschaften der EU. Die Kommission kommt in ihrer Mitteilung zu dem Ergebnis, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU die Freizügigkeit unter den in den europäischen Verträgen verankerten Rechten am meisten schätzen und als bedeutendste Errungenschaft der europäischen Integration ansehen. Dabei nutze die Freizügigkeit den Europäerinnen und Europäern und der europäischen Wirtschaft gleichermaßen. Starker Zustrom von Bürgerinnen und Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten könnte die Bevölkerung in den Aufnahmemitgliedstaaten jedoch vor Herausforderungen stellen. Vor diesem Hintergrund stellt die Kommission in ihrer Mitteilung einen "Fünf-Punkte-Plan" vor, mit dem sie die Behörden in den Mitgliedstaaten bei der wirksamen Anwendung der Bestimmungen über die Freizügigkeit unterstützen will. Der Fünf-Punkte-Plan sieht folgende Maßnahmen vor:

1. Erarbeitung eines Handbuchs zu Scheinehen und als Beitrag der wirksamen Bekämpfung des Missbrauchs der Freizügigkeit,
2. Klärung des Begriffs des "gewöhnlichen Aufenthalts" im Sinne der Verordnung (EG) Nr.883/ 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit,
3. Steigerung des Anteils von Fördermitteln für soziale Inklusion im Europäischen Sozialfonds (ESF) von 15 auf 20 Prozent,
4. die Erarbeitung einer Studie zu den Auswirkungen der Freizügigkeit in sechs europäischen Großstädten sowie die Einladung kommunaler Repräsentanten zu einer Diskussionsveranstaltung zum Thema der Freizügigkeit im Frühjahr 2014,
5. die Entwicklung eines elektronischen Schulungsinstruments zur Information lokaler Verwaltungen über Freizügigkeitsrechte und die Modernisierung des europäischen Netzwerks über die Mobilität im Bereich des Arbeitsmarktes EURES.

Behandlung in den Ausschüssen:
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Finanzausschuss empfahlen dem Bundesrat Stellung zu nehmen. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfahl, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens Stellung genommen. Unter anderem bekennt sich der Bundesrat ausdrücklich zur Freizügigkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen als eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration. Zudem ist der Bundesrat der Auffassung, dass die in den vergangenen Wochen diskutierten Herausforderungen für einige deutsche Städte aufgrund der dort erfolgten verstärkten Zuwanderung von sehr armen Menschen aus anderen EU-Ländern grundsätzlich im Rahmen innerstaatlicher Unterstützungsmaßnahmen und mit dem Einsatz von Fördermitteln der EU zu bewältigen sind. Zur kurzfristigen, schnellen Unterstützung der betroffenen Kommunen hält der Bundesrat die Auflegung eines Sofortprogramms durch den Bund über die bereits angekündigten Maßnahmen hinaus für notwendig. Ministerin Cornelia Rundt hat im Plenum das Wort ergriffen.


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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Rüdiger Jacobs

Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund
In den Ministergärten 10
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Tel: 030/72629-1700
Fax: 030/72629-1702

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