Niedersachsen klar Logo

Interreg B Nordwesteuropa - Förderperiode 2021-2027

Das Interreg B Nordwesteuropaprogramm (engl. Interreg Nord West Europe) umfasst einen Raum, der sich durch sein im EU-Vergleich überdurchschnittliches Wachstum auszeichnet. Angesichts der damit einhergehenden Energie- und Ressourcenverbrauchs und der Auswirkungen auf die sozialen sowie demografischen Gegebenheiten ist Stärke zugleich auch eine Herausforderung. Der ökologische und digitale Wandel und die sich daraus ergebenden Perspektiven für die Menschen und Regionen in Nordwesteuropa stehen im Mittelpunkt. Das Programm zielt darauf ab, die Regionen in Nordwesteuropa widerstandsfähiger zu machen, indem deren Fähigkeit, auf bestehende und zukünftige Herausforderungen zu reagieren, verbessert wird.

Bildrechte: MB
Programmgebiet

Am Programm Interreg B Nordwesteuropa beteiligen sich in der Förderperiode 2021-2027 Regionen aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen und Schweden beteiligt. Der Programmraum schließt in Niedersachsen ausschließlich die Regionen Leine-Weser und Weser-Ems ein. Eine Teilnahme von Akteuren aus den übrigen Landesteilen kann ermöglicht werden, wenn sich ihr Projektbeitrag in besonderer Weise auf den Programmraum auswirkt, Im Gegensatz zur vorhergehenden Förderperiode gehören das Vereinigte Königreich und die nördlichen Regionen Norwegens nicht mehr zum Programmraum.

Projekte

Dem Programm Interreg B Nordwesteuropa stehen in der Förderperiode 2021-2027 ein EFRE-Budget von 310,5 Mio. Euro zur Verfügung, aus dem Projekte mit einer Rate von bis zu 60 % kofinanziert werden können. Das Programm hat folgende Vorgaben festgelegt Projektkategorien:

  • Projekte sollen mindestens 3 Partnerinnen oder Partnern (mehr sind möglich) haben, auf eine Laufzeit von 3 Jahren angelegt sein und ein Gesamtbudget von 200.000 Euro aufweisen.
  • Kleinprojekte sind in der Förderperiode 2021-2027 nicht vorgesehen.

Die Projekte müssen zudem Partnerinnen und Partner aus mindestens drei der am Programm teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten beteiligen. In Betracht kommen Behörden/ öffentliche Verwaltungen, (öffentliche) Dienstleister, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Verbände sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO). Weiterhin müssen sich die Projekte an den spezifischen Zielen der thematischen Prioritäten des Programms ausrichten und sich auf den Programmraum auswirken.

Prioritäten

Die Projekte erarbeiten konkrete Ergebnisse zu einem spezifischen Ziel der nachfolgenden thematischen Prioritäten. Über die Links gelangen Sie zu weiteren Informationen über Projekte zur jeweiligen Priorität mit Partnerinnen und Partnern aus Niedersachsen.

Bildrechte: EU-KOM/Interreg/Interact

1. Priorität: Klima und Umwelt

  • Spezifisches Ziel 2.4*: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
  • Spezifisches Ziel 2.7: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
Bildrechte: EU-KOM/Interreg/Interact

2. Priorität: Energiewende

  • Spezifisches Ziel 2.1: Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Spezifisches Ziel 2.2: Förderung erneuerbarer Energien, gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001, einschließlich der darin festgelegten Nachhaltigkeitskriterien

Bildrechte: EU-KOM/Interreg/Interact



3. Priorität: Kreislaufwirtschaft

  • Spezifisches Ziel 2.6: Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft

Bildrechte: EU-KOM/Interreg/Interact



4. Priorität: Innovation und Resilienz

  • Spezifisches Ziel 1.1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazität und der Einführung fortschrittlicher Technologien
Bildrechte: EU-KOM/Interreg/Interact

5. Priorität: Inklusive Gesellschaft

  • Spezifisches Ziel 4.1: Verbesserung der Effektivität und des inklusiven Charakters der Arbeitsmärkte und des Zugangs zu hochwertigen Arbeitsplätzen durch Entwicklung sozialer Infrastruktur und Förderung der Sozialwirtschaft
  • Spezifisches Ziel 4.5: Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Resilienz von Gesundheitssystemen, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von institutioneller Betreuung zur Betreuung in der Familie und in der lokalen Gemeinschaft
  • Spezifisches Ziel 4.6: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen



* Die Nummerierung der spezifischen Ziele in der Verordnung (EU) 2021-1058 wurde durch das Programm übernommen.


Weitere Informationen und Links finden Sie in der Infospalte.

Ansprechpersonen:

Carsten Westerholt

Tel.: 0511-120-8474

E-Mail: Carsten.Westerholt@mb.niedersachsen.de

Alexander Belkot

Tel.: 0511-120-8448

E-Mail:
Alexander.Belkot@mb.niedersachsen.de


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln