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Zukunftsräume Niedersachsen

Förderprogramm für Zentrale Orte in ländlichen Regionen

Das Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ richtet sich an niedersächsische Klein- und Mittelstädte sowie Gemeinden und Samtgemeinden in ländlichen Räumen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist. Diese Zentren übernehmen wichtige Versorgungsfunktionen für ihr Umland – etwa in den Bereichen medizinische Versorgung, Einzelhandel oder auch Kultur – und fungieren als wesentliche Motoren der regionalen Entwicklung. Ziel des Programms ist die Initiierung stadtregionaler Kooperationen und die Entwicklung von Projekten, mit denen die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren in den sie umgebenden ländlichen Räume gestärkt wird. Die Zukunftsräume Niedersachsen sind bewusst als niedrigschwelliges Programm konzipiert, um Raum zum Experimentieren zu bieten und so innovative Konzepte zu fördern.


Wie können Kommunen Teil des Programms Zukunftsräume Niedersachsen werden?

Interessierte Kommunen sind aufgerufen, zunächst eine Interessensbekundung und erste Projektideen beim jeweils zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung einzureichen. Nach Aufnahme in das Programm können die vorgelegten Ideen zu einem ausführlichen Projektantrag weiterentwickelt werden. Bei Bedarf können die Kommunen hierfür auf einen dem Programm zugeordneten Expertenpool zurückgreifen.


Förderung

Gefördert werden sowohl konkrete Projekte (1) als auch Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und / oder Zentrenförderung (3). Zudem kann eine Kommune, bevor sie einen konkreten Projektantrag stellt, bereits über eine Interessensbekundung Beratungsleistungen für die Ausarbeitung förderfähiger Maßnahmen (2) beantragen. Die projektbezogene Förderquote liegt bei 60 Prozent, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bei 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Fördersumme pro Projekt (1) liegt zwischen 75.000 und 300.000 Euro und die Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre. Für die Förderung von Personalausgaben (3) liegt die Fördersumme bei maximal 200.000 Euro und die Projektlaufzeit ist auf zwei Jahre begrenzt. Eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr kann hier zwölf Monate nach Beginn der Laufzeit beantragt werden. Für die Förderung von Personalausgaben (3) ist es nicht erforderlich, dass einen Monat vor dem Antrag eine Interessensbekundung eingereicht wird. Für die Ausarbeitung der Projekte können jeweils bis zu sechs Beratungstage (2) mit je 1.200 Euro finanziert werden.

1 – Projektförderung

2 – Förderung von Beratungsleistunden

3 – Förderung von Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung


Das Land unterstützt über 120 Projekte im Förderprogramm Zukunftsräume.

Bislang wurden über 120 Anträge (Projekte und Personalstellen) bewilligt, die das Land mit rund 22 Millionen Euro unterstützt.


Vernetzung

Ein weiterer Baustein des Programms „Zukunftsräume Niedersachsen“ ist neben der Beratung und Projektförderung die Vernetzung der Akteure. Das erfolgt zum einen über die neue "Vernetzungsplattform - Zukunftsräume Niedersachsen", die die Möglichkeit bietet, sich über aktuelle Entwicklungen im Rahmen des Programms zu informieren, mit anderen Akteuren in Kontakt zu treten und eigene Inhalte, wie z.B. Projekte, Veranstaltungen und Gruppen zu erstellen sowie Diskussionen zu starten oder an diesen teilzunehmen.

Darüber hinaus werden Netzwerkkonferenzen für den unmittelbaren Austausch angeboten. Hier die bisherigen Veranstaltungen:

  • Netzwerkkonferenz am 14.01.2020 mit über 130 Teilnehmenden in Hannover, weitere Informationen finden Sie hier.
  • Digitale Netzwerkkonferenz am 24.09.2020 mit über 110 Teilnehmenden, weitere Infos, Präsentationen, Impulsvorträge und Veranstaltungsmitschnitte der Veranstaltung finden Sie hier.
  • Digitale Netzwerkkonferenz am 25.03.2021 mit 180 Teilnehmenden. Vier Projektfilme aus Verden, Lingen, Hoya und Einbeck sowie einen Live-Mittschnitt der Podiumsdiskussion und der abschließenden Zusammenfassung im Plenum finden Sie hier.

  • YouTube-Link der digitalen Netzwerkkonferenz vom 20.04.2022

  • Regionale Vernetzungskonferenz in Rotenburg/Wümme am 08.12.2022, veranstaltet vom Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg. Alle Vorträge finden Sie hier.

  • Regionale Netzwerkkonferenz in Goslar am 01.09.2023, veranstaltet vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig. Zum Bericht über die Veranstaltung kommen Sie hier.

  • Regionale Netzwerkkonferenz im Rahmen des „Forum Leine-Weser“ in Hannover am 04.09.2023, veranstaltet vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser. Zum Bericht über die Veranstaltung kommen Sie hier.

  • Regionale Netzwerkkonferenz in Oldenburg am 11.09.2023, veranstaltet vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems. Hier geht es zum Bericht.

  Bildrechte: Nds. MB

Ansprechpartner:innen für alle fachlichen Fragen sind die Ämter für regionale Landesentwicklung

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig

Herr Bernd Schnäker
+49 531 484-1082
bernd.schnaeker@arl-bs.niedersachsen.de

Herr Thomas Stiefler (Verteter)
+49 531 484-1070
thomas.stiefler@arl-bs.niedersachsen.de


Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser

Herr Matthias Maring
+49 5121 6970-123
matthias.maring@arl-lw.niedersachsen.de

Frau Anja Krutwa
+49 5121 6970-136
anja.krutwa@arl-lw.niedersachsen.de


Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg

Frau Stefani Thomas
+49 4131 15-1374
stefani.thomas@arl-lg.niedersachsen.de

Frau Dr. Birgit Nolte
+49 4131 15-1360
birgit.nolte@arl-lg.niedersachsen.de


Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

Frau Bianca Suhr
+49 441 9215-458
bianca.suhr@arl-we.niedersachsen.de

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